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Auch Slowenien setzt Teile Österreichs auf seine Rote Liste

Nach einer Reihe von europäischen Ländern - unter anderem Deutschland, Schweiz, Niederlande, Belgien und Dänemark - hat nun auch Slowenien Teile von Österreich wegen der rasant steigenden Infektionszahlen auf seine „Rote Liste“ gesetzt.

Wie die Regierung in Ljubljana am Sonntagabend verlautbart hat, muss bei der Einreise aus den Bundesländern Wien, Tirol und Vorarlberg ab 29. September 2020 ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ansonsten ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend.

Ausnahmen gelten unter anderem für Pendler, Geschäftsreisende, Schüler und Immobilienbesitzer. Der Transit durch Slowenien ist innerhalb von zwölf Stunden auflagenfrei. Sonderfälle sind auch dringende persönliche oder geschäftliche Reisen, wobei die Rückkehr binnen 48 Stunden erfolgen muss.

Deutschland warnt vor drei Bundesländern

In Deutschland müssen Einreisende aus Wien, Vorarlberg und Tirol ebenfalls einen negativen Covid-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Andernfalls gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Ausnahmeregelungen gibt es für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr.

Reisende, die in den vergangenen 14 Tagen nicht in Wien oder Vorarlberg waren, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Einschränkungen einreisen. Ausnahmen gibt es auch für Pendler und den Transit. Ab 15. Oktober 2020 müssen sich Personen aus Wien, Vorarlberg und Tirol zusätzlich vor der Einreise digital anmelden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe.

Die Schweiz ist ganz besonders streng

Die Niederlande verlangen bei der Einreise aus Wien und Innsbruck eine zehntägige Quarantäne. Auch ein negativer PCR-Test vor oder nach Ankunft hebt diese Bestimmung nicht auf. Nur Personen, die lediglich über die Flughäfen Wien oder Innsbruck reisen, aber keinen Aufenthalt in diesen Städten hatten, sind von der Quarantäne nicht betroffen.

In der Schweiz gilt für Reisende aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich eine Quarantänepflicht, wenn sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben. Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahme gibt es für berufliche Reisen.

Belgien, Dänemark und die anderen

In Belgien müssen Personen, die sich in den vergangene 14 Tagen in Wien, Tirol oder Vorarlberg aufgehalten haben, einen PCR-Test durchführen lassen. Ausländische Tests werden dabei generell nicht anerkannt. Danach folgt eine 14-tägige Quarantäne - selbst bei einem negativen Testergebnis.

Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einem der drei Bundesländern aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden. In Dänemark gilt für ganz Österreich eine Reisewarnung. Ausgenommen sind nur Geschäftsreisen sowier Personen mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder einem Studium in Dänemark. Eine Einreise für Urlaubszwecke ist nicht möglich.

Verschiedene Einreisebeschränkungen für Österreicher bestehen unter anderem auch in Finnland, Norwegen, Estland, Lettland, Litauen, Großbritannien, Irland, Island, Bosnien-Herzegowina und Zypern. Teilweise ist ein PCR-Test erforderlich, teilweise eine Quarantäne - oder die Einreise ist überhaupt nicht möglich. (apa/red)





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