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Lufthansa Group beschränkt Ausnahmen von der Maskenpflicht

Auf den Flügen der Lufthansa Group ist eine Befreiung von der Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen ab 1. September 2020 nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem Formblatt der jeweiligen Fluggesellschaft vorgelegt wird.

Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim Beginn der Reise nicht älter als 48 Stunden sein darf. So werde ein Höchstmaß an Sicherheit für die mitreisenden Fluggäste gewährleistet, heißt es. Nur Kinder unter sechs Jahren bleiben von der Tragepflicht auch weiterhin ausgenommen.

„Wir haben immer betont, dass Sicherheit für uns an erster Stelle steht - besonders in Zeiten von COVID-19. Eine Maske ist der einfachste und effektivste Schutz vor einer Übertragung“, sagt Jens Ritter, COO von Austrian Airlines: „Der größte Teil unserer Passagiere hält sich vorbildlich an die Regeln. Mit der aktuellen Änderung machen wir einen zusätzlichen Schritt für mehr Sicherheit im Flugzeug."

Zusätzlich zur Maskentragepflicht ist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) zukünftig festgelegt, dass Personen mit einer wissentlichen Covid-19-Infektion das Betreten des Flugzeuges nicht gestattet ist. Diese Änderungen gelten für alle Airlines der Lufthansa Group. Das Attest zur Ausnahme der Maskenpflicht ist hier zu finden. (red) 





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