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Zeitungsbericht: Reiseveranstalter stellt Konkursantrag gegen NIKI

Wie die Tageszeitung „Kurier berichtet, hat nur wenige Tage vor der am 25. September geplanten Entscheidung über die Zukunft der insolventen Air Berlin ein nicht namentlich genannter Reiseveranstalter einen Antrag auf Konkurseröffnung gegen NIKI wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingebracht.

Der Reiseveranstalter habe gegenüber NIKI zwar nur eine relativ kleine nicht bezahlte Forderung in Höhe von 116.391 EUR, der Konkursantrag stütze sich aber mehr auf das Überschuldungsthema, schreibt die österreichische Tageszeitung.

Als Nachweis für die Überschuldung wird dem „Kurier" zufolge die Zwischenbilanz per Ende Juli 2017 angeführt. Dort sei eine Forderung von NIKI an die Mutter Air Berlin von rund 69 Mio. EUR ausgewiesen - Geld aus Ticketverkäufen, das der Mutterkonzern einbehält. Infolge der Insolvenzeröffnung gegen Air Berlin müssten davon 80% wertberichtigt werden, weshalb sich bei einem Eigenkapital von rund 9,0 Mio. EUR eine rechnerische Überschuldung von Niki von zumindest 46,45 Mio. EUR ergebe, rechnet der die Zeitung vor. Außerdem würden weitere fällige Verbindlichkeiten von NIKI nicht bedient. Genannt werden Außenstände beim Wartungsbetrieb SRTechnics.

„Wir kommentieren die aktuellen Situation prinzipiell nicht", wird dazu NIKI-Chef Oliver Lackmann zitiert.

Experte rechnet mit geringen Auswirkungen

KSV-Experte Hans-Georg Kantner misst dem Konkursantrag angesichts dessen, dass sich im Zuge der Air-Berlin-Insolvenz Interessenten der NIKI bereits über die Gesellschaft informiert haben, keine besondere Brisanz bei.

„Ich glaube persönlich nicht, dass es die Situation jetzt deutlich ändert, kann mir keinen Einfluss vorstellen", sagte Kantner auf Anfrage der APA.

Das Gericht werde jetzt prüfen, ob es zuständig sei, der Antrag ausreiche und in Ordnung sei, und dann werde der Antrag zugestellt. NIKI habe in weiterer Folge vier Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen und werde eventuell zu einem Hearing geladen. Aber schon nächste Woche soll im Zuge des Air-Berlin-Konkursverfahrens über die künftige Eigentümerschaft bei NIKI entschieden werden - was wohl auch die Zahlungsfähigkeit und Liquidität der Airline ändern werde.

Das sei normalerweise alles nicht öffentlich; der Richter werde sich nicht freuen, wundert sich Kantner über die Veröffentlichung des Konkursantrages über eine Zeitung. Aber es gebe auch Ausnahmesituationen. Selbst ein Konkursverfahren würde aber nicht automatisch das Aus für die Fluggesellschaft bedeuten, heißt es im Kurier-Bericht weiter. Die Airline könnte vorläufig weiterfliegen, bräuchte dann aber eine neue Lizenz. (apa/red)





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