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Austrian Airlines: Staatssekretär schließt Insolvenz nicht aus

Rund um die Debatte um Staatshilfen für Austrian Airlines im Ausmaß von 767 Millionen Euro hat nach den Grünen nun auch ein ÖVP-Politiker die Insolvenz der Fluglinie als mögliche Option bezeichnet.

Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) sagte laut Parlamentskorrespondenz im Umweltausschuss, dass man sich alle Optionen offenhalten müsse. Selbst eine Insolvenz könne nicht ausgeschlossen werden - und das Credo "Koste es was es wolle" dürfe hier nicht gelten.

Brunner betonte aber auch die wichtige Rolle der Fluglinie für den Wirtschaftsstandort. Eine Rettung müsse jedenfalls an ökologische sowie sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen gebunden werden. Weiters müsse in diesem Zusammenhang gelten, die Flotte hinsichtlich Klimafreundlichkeit zu erneuern, den Standort zu garantieren und den Single European Sky auf EU-Ebene voranzutreiben.

Für das Drehkreuz in Wien kursierten zuletzt in den Medien auch immer wieder Alternativen zu Austrian Airlines. Die Tageszeitung "Die Presse" brachte am Mittwoch die "Oneworld"-Allianz um British Airways ins Spiel. Auch Etihad soll Interesse bekundet haben. Der British-Airways-Konzern IAG ist mit Level jedenfalls bereits in Wien vertreten.

Austrian-Vorstand hat Zeit bis 18. Mai

Der Aufsichtsrat von Austrian Airlines beriet am Mittwoch-Abend, wie die Zukunft aussehen soll. In der Sitzung gehe um den Zwischenstand bei den Verhandlungen mit der Regierung, der Corona-Finanzierungsagentur (COFAG), der Belegschaft und den Lieferanten, hieß es gegenüber der APA. Beschlüsse seien nicht geplant.

Ob Austrian die Corona-Krise überlebt, hängt auch davon ab, ob der Mutterkonzern Lufthansa in Deutschland vom Staat gerettet wird. Die Verhandlungen um rund 10 Milliarden Euro dauern an.

Bei Austrian Airlines selbst haben die Wirtschaftsprüfer von PwC dem Vorstand bis 18. Mai Zeit gegeben, um konkrete Verhandlungsergebnisse mit der Republik Österreich über Staatshilfen und dem Personal über ein Sparpaket vorzulegen. Nur wenn diese vorliegen, soll es eine positive Fortbestandsprognose geben. (apa/red) 





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