Verbesserung von Sicherheitsmassnahmen bei Swiss gefordert
Die Fluggesellschaft Swiss muss ihre Massnahmen zum Schutz gegen verbotene Gegenstände und unbefugte Personen an Bord verbessern.
Zwischen 2006 und 2011 hatten die europäischen und eidgenössischen Sicherheitsbehörden Inspektionen bei der Swiss durchgeführt. Dabei ergaben sich im Bereich der Sicherheitsdurchsuchung von Flugzeugen auf verbotene Gegenstände vor dem Start sowie bei der Sicherung von Flugzeugen vor unbefugtem Zutritt ungenügende Ergebnisse.
Das Bundesamt für zivile Luftfahrt forderte die Swiss in der Folge auf, die notwendigen Massnahmen zur lückenlosen Erfüllung der entsprechenden Vorschriften sicherzustellen. Die Swiss gelangte dagegen zunächst erfolglos ans Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun in den wesentlichen Punkten ebenfalls abgewiesen. Die Swiss hat nun drei Monate Zeit, um die Erfüllung der Anforderungen nachzuweisen. (red)