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Nationalrat will Sondersteuersatz für Hotellerie beibehalten

Für die Hotellerie soll bei der Mehrwertsteuer weiterhin ein Sondersatz gelten. Der Nationalrat hat sich am Dienstag für eine Verlängerung bis Ende 2017 ausgesprochen.

Sagt auch der Ständerat Ja, gilt für die Hotellerie weiterhin ein Mehrwertsteuersatz von 3,8%. Der Normalsatz beträgt vergleichsweise 8%. Der Sondersatz für die Hotellerie war 1996 wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Seither wurde die Regelung viermal verlängert, zuletzt bis Ende 2013. Eine weitere Verlängerung soll gewährleisten dass die Hotellerie bis zur geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem reduzierten Steuersatz unterliegt.

Sowohl Gegner als auch Befürworter wiesen darauf hin, dass die geplante Revision des Mehrwertsteuergesetzes noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Das Parlament hatte die ursprünglichen Pläne des Bundesrates für einen Einheitssteuersatz abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, ein Zwei-Satz-Modell vorzulegen, das die meisten heute geltenden Ausnahmen beibehält. Nach dem Willen des Parlaments sollen im Zwei-Satz-Modell künftig die Hotellerie und das Gastgewerbe vom tieferen Steuersatz profitieren. (red)





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