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EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Reisebedingungen

Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, die Reisebeschränkungen koordiniert zu lockern: Für vollständig Geimpfte und Genesene sowie Menschen aus Gebieten mit niedrigem Infektionsgeschehen soll es im Sommer keine Einschränkungen mehr geben.

„Mit dem Beginn des Sommers wird den EU-Bürgern das Reisen deutlich erleichtert - mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt", teilte EU-Justizkommissar Didier Reynders der Öffentlichkeit mit.

Geimpfte und Genese sind dabei überall klar im Vorteil. Für alle anderen Besucher können die einzelnen EU-Staaten hingegen je nach der Infektionslage im Herkunftsland durchaus auch weiterhin verschiedene Einschränkungen bei der Einreise festlegen.   

Grün bedeutet künftig Reisefreiheit in der EU

Derzeit ist in Österreich nur das Bundesland Salzburg ein "grünes Gebiet" nach den Maßstäben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Von Reisenden aus "orangen Gebieten" (derzeit der Rest von Österreich) könne ein Test verlangt werden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.

Wer aus einem "roten Gebiet" kommt, muss mit einer Quarantänepflicht rechnen. Die ECDC-Einteilung der Gebiete in die Farben Grün, Orange, Rot und Dunkelrot erfolgt dabei anhand der Fallzahlen und der Rate der positiven Tests, wobei die Grenzwerte deutlich nach oben korrigiert wurden.

Rotes Risikogebiet erst ab Inzidenz von 200

Demnach werden Regionen künftig nur noch dann als "rotes Corona-Risikogebiet" ausgewiesen, wenn sie in den 14 Tagen zuvor zwischen 200 und 500 neue Fälle pro 100.000 Einwohner gemeldet haben - oder zwischen 75 und 200 bei einem Anteil positiver Corona-Tests von mehr als vier Prozent.

Früher lagen die unteren Grenzwerte noch bei 50 bzw. 150. Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für "orange Gebiete" mit mäßiger Ansteckungsgefahr und "grüne Gebiete" mit geringer Ansteckungsgefahr erhöht.

Covid-19-Zertifikat kommt am 1. Juli

Fast gleichzeitig hat die EU-Kommission auch die Einführung des EU-weiten Covid-19-Zertifikats ("Grüner Pass") zum Nachweis von Corona-Impfungen, -Tests und überstandenen Erkrankungen besiegelt. Der Nachweis soll auf Papier oder digital ausgestellt werden.

Das kostenlose COVID-Zertifikat wird mittels QR-Code Aufschluss darüber geben, welchen Impfstoff der Inhaber erhalten hat und ob es eine oder bereits zwei Dosen sind. Zudem sollen auch Informationen zu frischen Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt werden.

Österreich und mehrere weitere EU-Staaten, die bereits die technischen und rechtlichen Voraussetzungen auf nationaler Ebene erfüllen, stellen ihre Covid-Zertifikate bereits aus. In Österreich gilt dies aber derzeit nur für Getestete und Genesene. Der Impfpass soll bis zum 1. Juli umgestellt werden. (apa/red) 





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