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BT4Europe: Vorschläge zu Passagierrechten bei multimodalen Reisen

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer umfassenden Verordnung zu den Passagierrechten bei multimodalen Reisen. Dabei geht es um Reisen mit mehr als einem Transportmittel - beispielsweise einer Kombination aus Zug und Flug.

|  Patrick Diemer ist Vorsitzender von BT4Europe (c) AirPlus International

Interessierte Parteien haben bis 14. März 2024 die Gelegenheit, Änderungen an der vorgeschlagenen Verordnung zu empfehlen. BT4Europe - das europäische Netzwerk der Geschäftsreiseverbände, zu dem auch die österreichische ABTA gehört - hat dies bereits getan und sich in einem offiziellen Schreiben an die Europäische Kommission aktiv am Konsultationsprozess beteiligt.

BT4Europe betont in dieser Stellungnahme ausdrücklich die Vorteile der Kombination verschiedener Transportmittel - insbesondere im Rahmen von Geschäftsreisen, bei denen Flug- und Bahnreisen nahtlos ineinander übergehen. Gleichzeitig wurden Schlüsselbereiche in der vorgeschlagenen Verordnung identifiziert, in denen Verbesserungen erforderlich sind:

  1. Rückerstattungsmethodik: BT4Europe schlägt vor, dass Rückerstattungen, die durch Störungen oder Annullierungen erforderlich werden, über die ursprüngliche Zahlungsmethode erfolgen, die beim Ticketkauf verwendet wurde. Im Falle von unternehmensfinanzierten Reisen sollten die Erstattungen daher an das Unternehmen erfolgen.
  2. Harmonisierung der Erstattungsregeln: BT4Europe ist sich der bestehenden Unterschiede bei den Erstattungsregeln verschiedener Transportarten bewusst und plädiert für kohärente Vorschriften - insbesondere für multimodale Reisen, um Konsistenz und Fairness in der gesamten Branche sicherzustellen.
  3. Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BT4Europe drängt darauf, dass es den Anbietern von Reisedienstleistungen und Vermittlern - wie etwa Internet-Plattformen - nicht gestattet sein sollte, die Bearbeitung von Beschwerden und Erstattungen für multimodale Tickets in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Dies sei der Schlüssel zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Systems für die Passagiere.
  4. Rechtzeitige Erstattungsfrist: BT4Europe befürwortet die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene 14-tägige Erstattungsfrist und betrachtet sie als entscheidendes Element bei der Straffung des Passagierrechte-Prozesses. 

„BT4Europe ist bestrebt, aktiv zum laufenden Dialog über Passagierrechte bei multimodalen Reisen beizutragen“, betont Patrick Diemer, Vorsitzender von BT4Europe: „Durch die Empfehlung von praktischen Änderungen möchten wir das Wachstum des multimodalen Reisens fördern und gleichzeitig einen fairen und transparenten Rechtsrahmen gewährleisten.“ (red)





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