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EuGH-Urteil zwingt Österreich zur Änderung der Margensteuer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Margensteuer) verurteilt. Reisebüros und Reiseveranstalter sind nun angehalten, sich auf die neue Regelung vorzubereiten.

Bereits 2013 wurde vom EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien entschieden, dass die Margensteuer nicht nur im B2C-Bereich, sondern auch im B2B-Bereich Anwendung finden muss. Im B2B-Bereich wird damit ein Vorsteuerabzug für den Geschäftskunden des Reisebüros verboten.

Darüber hinaus hat der EuGH festgehalten, dass die Marge im Einzelfall ermittelt werden muss. Die Ermittlung einer Gesamtmarge, wie sie in Österreich derzeit noch möglich ist, und die Möglichkeit einer Pauschalierung der Marge, verstößt somit gegen EU-Recht. Die nationalen Bestimmungen müssen nun entsprechend angepasst werden.

Änderungen wurden mehrfach verschoben

Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium konnte der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mehrfach eine Verschiebung dieser geänderten Bestimmungen erreichen. Als Argument diente dabei die enge Verknüpfung zum deutschen Markt.

Um einen Alleingang zu verhindern, der eventuell zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der heimischen Reisebüros und Reiseveranstalter geführt hätte, musste aus österreichischer Sicht abgewartet werden, wie Deutschland auf das Urteil in seinem eigenen Vertragsverletzungsverfahren reagiert.

EuGH-Urteil erzeugt Handlungsdruck

Die derzeitige österreichische Gesetzeslage sieht ein Inkrafttreten der Margensteuer im B2B-Bereich und der Einzelmarge mit 1. Jänner 2022 vor. Aufgrund des EuGH-Urteiles ist nun Handlungsdruck gegeben, da der Republik anderenfalls Strafzahlungen drohen.

Der Fachverband bemühe sich aktuell gemeinsam mit dem Finanzminsterium, zumindest die bisherige Frist zu halten. Anderenfalls drohe eine Gesetzesänderung noch in diesem Jahr, erklärt Obmann Mag. Gregor Kadanka in einem aktuellen Schreiben. (red) 





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