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Flughafen Wien: Hoffnung auf die dritte Piste lebt wieder

Es ist zwar noch kein endgültiges Ok, doch ein Gerichtsbeschluss lässt die Hoffnung des Wiener Flughafens auf die schon lange geplante dritte Piste wieder aufleben: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau genehmigt - allerdings unter deutlichen Auflagen.

Vorausgegangen war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Juni 2017, wonach die Ablehnung der dritten Piste durch das Bundesverwaltungsgericht falsch und zum Teil willkürlich gewesen sei und die Sachlage nochmals zu prüfen sei. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht zwar dem Bau zugestimmt, aber zugleich Auflagen für den Bau erteilt..

So muss gewährleistet sein, dass innerhalb von fünf Jahren nach der Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird. Weiters heißt es: "Bereits vor Inbetriebnahme der 3. Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Zur Reduktion des Fluglärms wurden deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben."

Fix ist noch nix

Trotzdem zeigte sich der Flughafen Wien von dem Urteil begeistert: "Damit wird ein zukunftsweisender Schritt zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich gesetzt und dem Luftfahrtstandort Wien eine attraktive Wachstumsperspektive gegeben", heißt es in einer ersten Reaktion. Allerdings gibt das Flughafenmanagement zu bedenken, dass die Sache möglicherweise noch nicht ausgestanden ist.

"Die im Erkenntnis enthaltenen umfangreichen Auflagen müssen nun auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage geprüft werden. Abzuwarten gilt es auch, ob Projektgegner gegen diese Entscheidung die Höchstgerichte anrufen. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Davon hängt auch ab, wie sich der weitere Zeitplan für das Projekt gestalten wird. Jedenfalls ist ein Realisierungsbeschluss erst möglich, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht", so der Flughafen-Vorstand. (apa/red)





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