Skip to Content
Menü

EuGH-Urteil: Airlines müssen Fluggäste rechtzeitig informieren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein weitreichendes Urteil gefällt: Fluggesellschaften müssen beweisen, dass ihre Passagiere über eine Annullierung oder Terminänderung ihres gebuchten Flugs mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug informiert wurden.

Diese Informationspflicht gilt dabei in allen Fällen - egal ob die Buchung direkt bei der Airline oder über einen Reisevermittler erfolgt ist. Andernfalls hat die Airline einen Ausgleich zu leisten. Auch wenn die Kunden über einen Reisevermittler gebucht haben und dieser die Information über einen verschobenen Flug nicht weitergegeben hat, müssen sie demnach von den Fluggesellschaften eine Entschädigung erhalten.

Die Nachricht über eine Terminänderung ist dem Urteil zufolge also direkt von der Fluggesellschaft rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten. Wenn eine Airline nur den Reisevermittler informiert hat, reicht das nicht. Anlass für das Urteil war ein Rechtsstreit in den Niederlanden, bei dem ein Passagier nach der Buchung eines Flugs erst zehn Tage vor dem Abflug vom Reisevermittler über eine 24-stündige Verschiebung informiert wurde und daraufhin die Fluggesellschaft Surinam Airways auf Entschädigung klagte. (red)





Weitere Artikel zu diesem Thema

Aviareps wird neuer General Sales Agent von Azerbaijan Airlines
flug


EuGH stärkt die Fluggastrechte über die EU-Grenzen hinaus
flug


ANA: Nachhaltigkeits-Fluginitiative
flug