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GDS-Gebühr der Lufthansa: Fachverband befasst Kartellgericht

Der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat als gesetzliche Vertretung aller österreichischen Reiseunternehmen am 27. April die Einleitung eines Verfahrens vor dem Kartellgericht gegen die Lufthansa-Group beantragt.

Der Fachverband möchte damit eine Klärung der Rechtslage herbeiführen, nachdem kurz zuvor die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mitgeteilt hatte, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen, wie es in einer Mitteilung heißt. 

Die BWB sieht nämlich „auf Basis der vorliegenden Informationen keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten", heißt es laut APA in einem Schreiben an die Airlines.  Die AUA gibt an, durch die Gebühr von 16 EUR keinen Gewinn zu machen, sondern lediglich die Kosten, die sie selbst von globalen Distributionssystemen verrechnet bekommt, zu kompensieren.

Eine zweite Beschwerde gab es aufgrund der Preisunterschiede bei Flügen der Lufthansa-Gruppe für österreichische und deutsche Reisebüros. Hier geht die BWB „vor allem von einem Binnenmarktproblem aus. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die BWB wird der Beschwerde derzeit nicht weiter vertieft nachgehen, die Thematik aber mit Interesse weiter verfolgen", schreibt die Behörde.

Österreich-Dimension

In dem Antrag an das Kartellgericht thematisiert der Fachverband nun vor allem, dass in einer Reihe von Fällen die Lufthansa-Group für die gleiche Flugreise unterschiedliche Preise verrechne, je nachdem, ob die Buchung aus Österreich oder aus Deutschland komme. Es werde daher zu klären sein, ob dadurch eine missbräuchliche Benachteiligung österreichischer Reiseunternehmen bzw. Kunden stattfinde.

Vor dem Hintergrund anderer europaweiter Beschwerden an die EU-Kommission wird laut Verband insbesondere auch die „Österreich-Dimension“ der Folgen deutlich gemacht, die sich durch die Einführung der DCC (Distribution Cost Charge) der Lufthansa-Group seit September 2015 ergeben haben.

Die Gebühr von 16 EUR pro Ticket, welche die Lufthansa-Group bei Buchungen über die verwendeten GDS einhebt, veranlasse Reisebüros bzw. Kunden dazu, nur mehr über ihre eigenen Websites und -tools zu buchen. Diese stellen aber hinsichtlich Funktionalität und Vergleichbarkeit von Reiseangeboten keinen adäquaten Ersatz der weit verbreiteten GDS-Systeme dar, so der Fachverband.

Marktbeherrschende Stellung

Die Lufthansa-Group habe in Österreich bezüglich einiger essenzieller Flugstrecken - vor allem zwischen Österreich und Deutschland - eine marktbeherrschende Stellung, teilweise sogar eine Quasi-Monopolstellung. Der Antrag an das Kartellgericht widme sich daher der Frage, inwiefern dieses Verhalten der Lufthansa-Group einen Missbrauch der Marktmacht durch die Lufthansa-Group darstelle.

Insbesondere werde es darum gehen, ob Reiseunternehmen und Kunden ungebührlich benachteiligt werden. Den Reisenden würden einerseits wichtige Preisvergleichsmöglichkeiten erschwert, andererseits drohe dadurch grundsätzlich der Flugreisemarkt massiv an Transparenz zu verlieren. Der Fachverband der Reisebüros betont, dass er in einer für alle Marktteilnehmer wichtigen Angelegenheit Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Kartellgerichtes schaffen" möchte. (red)





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