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Großes Interesse: A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen

Am 19. Februar fand der erste abta-Workshop zum Thema A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen ins EU- und EFTA-Ausland statt und fand großen Zuspruch.

Experten der Wiener Gebietskrankenkasse informierten die zahlreich erschienen Teilnehmer in Bezug auf die Rechtsgrundlage, den Geltungsbereich sowie Anwendungsfälle des A1-Formulars. Weiters wurde auch der administrative Weg erklärt und dargestellt. Unter den Teilnehmern gab es interessante Diskussionen und regen Informationsaustausch.

Ein weiterer Workshop zum Thema ist in Planung, der genaue Inhalt ist jedoch noch offen. Zuletzt war in Medien zu lesen, dass die EU die Abschaffung der A1-Bescheinigung plant. Die "Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" sollen modernisiert werden, heißt es. Welche Maßnahmen getroffen werden, ist noch offen. Bis auf Weiteres besteht Meldepflicht.

A1-Bescheinigung

Seit dem Wirksamwerden der Verordnung (EG) 883/2004 im Jahr 2010 sind Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise. Dies bedeutet, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeit ab dem 1. Tag eine A1-Bescheinigung notwendig ist. Eine zeitliche Bagatellgrenze für Dienstreisen oder Entsendungen sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht vor.





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