Firmenflieger nicht von Kerosinsteuer befreit
– flug
Flüge mit Firmenflugzeugen sind laut Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) in München nicht von der Kerosinsteuer befreit.
Flüge mit Firmenflugzeugen sind laut Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) in München nicht von der Kerosinsteuer befreit.
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