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Booking.com: Neue Regeln für Deutschland

Booking.com will ab sofort bei allen Hotels in Deutschland auf die sogenannte „weite Paritätsklausel“ verzichten und reagiert damit auf eine entsprechende Abmahnung durch das deutsche Bundeskartellamt.

Wie das weltweit führende Online-Buchungsportal mitgeteilt hat, werde man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge mit den deutschen Unterkünften spätestens zum 1. Juli 2015 an die Regelungen anpassen, die zuletzt mit den Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien und Schweden ausgehandelt wurden.

Nach diesen neuen Regeln wird Booking.com die bislang verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität im Verhältnis zu anderen Online-Hotelbuchungsportalen aufgeben – nicht aber gegenüber den Websites der Hotelbetreiber.

„Diese Maßnahme erhöht die Markttransparenz und intensiviert damit zugleich den Wettbewerb zwischen Online-Hotelbuchungsportalen“, heißt es in einer Aussendung, denn es sei zu erwarten, dass die Unterkunftsbetreiber „ihre Übernachtungspreise und sonstigen Konditionen – wie zum Beispiel die kostenlose Stornierung, WLAN oder Frühstück – je nach Online-Hotelbuchungsportal differenzieren werden“.

Kartellamt will die Streichung aller Klauseln

Booking.com beabsichtigt zudem, diese Verpflichtungszusagen im gesamten europäischen Wirtschaftsraum umzusetzen. Laut Aussendung strebt das Unternehmen „eine branchenweite Lösung an, die von allen wesentlichen Hotelbuchungsportalen und den europäischen Wettbewerbsbehörden akzeptiert wird“. Dafür wolle man auch mit allen nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten.

Das deutsche Bundeskartellamt hat allerdings bereits signalisiert, dass es die von Booking.com angekündigten Änderungen nicht für ausreichend halte und auch weiterhin die Streichung sämtlicher Klauseln verlange. Dabei stützt sich das Amt auf ein aktuelles Gerichtsurteil, das dem Buchungsportal HRS alle Best-Preis-Klauseln untersagt hat. Booking.com dürfe daher in Deutschland nicht anders behandelt werden als HRS. (red)





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