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Kartellamt untersagt HRS Bestpreisklauseln

Das Bundeskartellamt hat die Bestpreisklauseln in den Verträgen des führenden deutschen Hotelportals HRS untersagt.

Das Buchungsportal darf sich damit nicht mehr von den Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lassen. Gleichzeitig leitete die Wettbewerbsbehörde Verfahren wegen vergleichbarer Klauseln in den Verträgen der Buchungsportale Booking und Expedia ein, wie sie am Freitag mitteilte.

Das Kartellamt untersagte die Durchführung der Klausel und verpflichtete das Unternehmen, sie bis zum 1. März 2014 aus den Verträgen mit deutschen Hotels zu entfernten.
Gegen die Verfügung kann HRS allerdings Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. (red)





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