Travelmanager schöpfen Potenzial von Airline-Ausgleichszahlungen nicht aus
Vielen Geschäftsreisenden stehen etwa durch Flugverspätungen von mehr als drei Stunden am Zielort Ausgleichszahllungen von Airlines zu. Doch nur weniger als 5% Prozent der Business Traveller melden ihren Anspruch bei den Airlines an.
Bei einem durchschnittlichen Ausgleichsanspruch von rund 400 Euro pro Passagier bleibt ein hohes Rückforderungspotenzial ungenutzt. Ein Unternehmen mit jährlich 10.000 Einzelflügen erreicht ein Volumen von rund 40.000 Euro. Das Verbraucherschutzportal Fairplane hat die wichtigsten Tipps und relevanten Urteile für Geschäftsreisende zusammengefasst:
- EU-Verordnung gilt auch für einige Staaten außerhalb der Europäischen Union
- Streiks führen nicht automatisch zum Erlöschen des Ausgleichsanspruchs
- Ausgleichszahlungen stehen dem Reisenden und nicht dem Arbeitgeber zu
- Bündelung der Ansprüche reduziert den Aufwand
Weitere Informationen sowie ein kostenfreier Anspruchsrechner auf www.fairplane.de.