A1-Bescheinigung: EU-Rat beschließt Vereinfachung für Geschäftsreisen
Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der A1-Bescheinigung angenommen. Bestimmte Geschäftsreisen werden damit künftig von der Pflicht zur vorherigen Meldung ausgenommen. Bis die neuen Regeln gelten werden, dauert es aber noch.

Die Basis der Reform bildet eine genaue Definition, was als Geschäftsreise gilt. Laut EU-Vorschlag handelt es sich dabei um zeitlich begrenzte Tätigkeiten im geschäftlichen Interesse, bei denen keine Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden - also beispielsweise Meetings, Konferenzen, Seminare und Schulungen. Für solche Reisen wird die vorherige A1-Meldung künftig entfallen.
Für Unternehmen bedeutet das: Nicht jede Reise, die intern als Geschäftsreise bezeichnet wird, fällt auch unter die neue EU-Definition. Wer im Ausland eine Dienstleistung erbringt oder Waren liefert, braucht auch weiterhin eine A1-Bescheinigung. Für bestimmte andere kurzfristige Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen ist eine separate Ausnahme vorgesehen - allerdings nicht für den Bausektor.
Langjährige Forderung kommt voran
Der VDR setzt sich gemeinsam mit BT4Europe seit vielen Jahren dafür ein, die A1-Regeln für Geschäftsreisen praxistauglicher zu gestalten. Insbesondere bei kurzen Reisen zu Meetings, Konferenzen oder Schulungen verursacht die bisherige Pflicht erheblichen administrativen Aufwand. Aus Sicht des VDR ist vor allem wichtig, dass die Unternehmen künftig klar unterscheiden können, wann eine Geschäftsreise unter die Ausnahme fällt und wann weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich ist.
Die neue Regelung gilt allerdings nicht sofort. Als nächster Schritt wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen die Unternehmen die bisherigen A1-Vorgaben weiterhin beachten. Nach der Veröffentlichung lässt sich der weitere Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln konkret bestimmen. Der VDR und BT4Europe begleiten die Umsetzung und informieren über die nächsten Schritte. (red)



