Skip to Content
Menü

BT4Europe fordert faire Haftungsverteilung bei EU-Fluggastrechten

BT4Europe - das europäische Netzwerk der Geschäftsreiseverbände - warnt vot einer Bestimmung in den überarbeiteten EU-Fluggastrechten. Sie könnte die finanzielle Haftung für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Reisevermittlern liegen, auf diese verlagern.

|  EU-Parlament (c) Guillaume Perigois via unsplash

Die neue Verordnung zur Durchsetzung von Fluggastrechten sei eine wegweisende Gesetzesinitiative zur Stärkung der Fluggastrechte in der Europäischen Union, betont BT4Europe in einer Presseaussendung. Sie lege klarere Regeln für Annullierungen, Verspätungen und Gepäckverlust fest und vereinfache gleichzeitig das Entschädigungsverfahren. BT4Europe ist jedoch der Ansicht, dass ein Element der Vereinbarung weiterer Prüfung bedarf.

Nach den vorgeschlagenen Regelungen könnten nämlich Reisevermittler – darunter Travel Management Companies, Reisebüros und Online-Buchungsplattformen – verpflichtet werden, ihre Buchungs- oder Servicegebühren zurückzuerstatten, wenn eine Reise storniert wird. Selbst wenn sie die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht haben und die Stornierung ausschließlich durch den Verkehrsbetrieb oder einen Dritten verursacht wurde.

Buchungs- und Servicegebühren würden die Vermittler für ihre professionellen Dienstleistungen - wie Reiseplanung, Buchungsabwicklung, Kundenbetreuung, Gewährleistung der Sorgfaltspflicht und Kundendienst - vergüten, betont BT4Europe. Diese Leistungen gelten als erbracht - unabhängig davon, ob der Verkehrsbetrieb die Reise nachträglich storniert. Die Fluggastrechte sollten daher gestärkt werden, ohne dabei ein Ungleichgewicht bei der Haftungsverteilung zu schaffen.

Faire Fluggastrechte und faire Haftung

„Geschäftsreisende verdienen einen starken Fluggastschutz, und BT4Europe unterstützt dieses Ziel voll und ganz. Gleichzeitig sollte die Verantwortung bei demjenigen liegen, der die Störung verursacht hat. Wenn Vermittler ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt haben, sollten sie nicht verpflichtet sein, Kosten zu tragen, die durch Ereignisse entstehen, die vollständig außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Faire Fluggastrechte und faire Haftung müssen Hand in Hand gehen.“ betont Patrick Diemer, Vorsitzender von BT4Europe.

Um sicherzustellen, dass die Anliegen der Geschäftsreisebranche erfasst werden, habe sich BT4Europe an den Berichterstatter des EU-Parlaments und an die irische Ratspräsidentschaft gewandt, so Diemer: „Wir setzen uns weiterhin gemeinsam mit Institutionen und Branchenpartnern dafür ein, dass die Gesetzgebung zu den Fluggastrechten sowohl einen stärkeren Schutz für die Reisenden als auch eine faire und angemessene Verteilung der Verantwortlichkeiten im gesamten Reiseökosystem gewährleistet.“ (red)





Weitere Artikel zu diesem Thema

Durchbruch: EU streicht A1-Bescheinigung bei kurzfristigen Geschäftsreisen
business-travel


A1-Reform: BT4Europe erreicht Diskussion im Europäischen Parlament
business-travel


Wenn der Luftraum schließt, schlägt die Stunde der Geschäftsreisebüros
business-travel