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Durchbruch: EU streicht A1-Bescheinigung bei kurzfristigen Geschäftsreisen

BT4Europe - das europäische Netzwerk der Geschäftsreiseverbände - begrüßt in einer Aussendung die vorläufige Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat bei der Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung.

|  EU-Parlament (c) Guillaume Perigois via unsplash

Die Einigung nach einer jahrelanger Blockade im Trilog bedeutet, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige grenzüberschreitende Entsendungen künftig kein A1-Zertifikat mehr erforderlich sein wird - ein bedeutender Schritt zur Reduzierung administrativer Hürden, mit dem ein langjähriges Anliegen der Unternehmen im EU-Binnenmarkt ausgeräumt wird.

Durch sein kontinuierliches Engagement gegenüber den politischen Entscheidungsträgern habe BT4Europe in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, das Thema derr kurzfristigen grenzüberschreitenden Geschäftsreisen fest auf der Tagesordnung zu halten und alltägliche operative Herausforderungen in ein klares und überzeugendes Argument für eine Reform im gesamten Binnenmarkt zu übersetzen, betont das Netzwerk.

Meilenstein für die Geschäftsreisen

„Dies ist ein Meilenstein für Geschäftsreisen in Europa“, sagt Odete Pimenta da Silva im Namen von BT4Europe: „Die Abschaffung der A1-Pflicht für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen beseitigt eine unverhältnismäßige administrative Belastung, die jährlich Millionen von Reisen betraf. Sie zeigt auch, dass pragmatische Lösungen auf EU-Ebene möglich sind - selbst nach jahrelangen festgefahrenen Verhandlungen, wenn ein klares Verständnis der Bedürfnisse des Binnenmarktes herrscht.“

BT4Europe hatte stets betont, dass die meisten grenzüberschreitenden Geschäftsreisen kurz und beruflich bedingt sind, wodurch die bisherigen administrativen Anforderungen nicht mehr mit der heutigen wirtschaftlichen Realität vereinbar sind. Jüngste Diskussionen im Europäischen Parlament verstärkten diese Dynamik, wobei BT4Europe eine zentrale Rolle bei der Zusammenführung der Interessengruppen und der Gestaltung der Debatte spielte.

Auch Barbara Weizsäcker - Vertreterin des europäischen Messewesens im Namen der European Exhibition Industry Alliance - begrüßt die Fortschritte bei der Kurzzeitmobilität: „Sie bedeuten eine wichtige Vereinfachung für Aussteller, Messebesucher, alle anderen Teilnehmer von Tagungen und Veranstaltungen sowie für alle, die aus beruflichen Gründen innerhalb der EU reisen.“

Einige Wünsche bleiben noch offen

Aufbauend auf dem nun erfolgten Durchbruch wird die vorläufige Vereinbarung voraussichtlich in den kommenden Monaten formell gebilligt. Danach können die überarbeiteten Regeln in Kraft treten. Allerdings würden Teile des überarbeiteten Rahmens die hohe Dynamik und die projektbezogene grenzüberschreitende Natur der Branche noch nicht vollständig widerspiegeln. Daher sei es zukünftig unerlässlich, „verhältnismäßige und praktikable Regeln für alle Formen der temporären Mobilität zu gewährleisten“, ist Weizsäcker überzeugt.

Odete Pimenta da Silva sieht das ähnlich: „Wenn die Europäische Union der größte Handelsblock der Welt bleiben soll, muss sie auch der beste Ort für Geschäftsreisen weltweit sein. Die Partner von BT4Europe im gesamten europäischen Wirtschaftsökosystem unterstützen das Ziel der Vereinfachung, betonen aber gleichzeitig, wie wichtig es ist, die verbleibenden Komplexitäten im überarbeiteten Rahmen zu beseitigen“.

BT4Europe will sich jedenfalls weiterhin mit EU-Institutionen und Interessengruppen austauschen, um sicherzustellen, dass der endgültige Text das Ziel der Reduzierung des Verwaltungsaufwands für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen vollständig widerspiegelt und eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten erfolgt. Auch will man die praktischen Auswirkungen auf grenzüberschreitende Geschäftsreisen und den grenzüberschreitenden Geschäftsbetrieb beobachten, um gegebenenfalls zu weiteren Vereinfachungsmaßnahmen beizutragen. (red)





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