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EU-Kommission geht gegen die Online-Buchungsportale vor

Die Konsumentenschützer der EU haben im Oktober 2016 europaweit 352 Preisvergleichs- und Reisebuchungsportale untersucht. Wie die EU-Kommission nun mitteilte, waren auf 235 überprüften Portalen die Preisangaben nicht zuverlässig. Das sind immerhin mehr als 66 Prozent.

So wurden beispielsweise in einer fortgeschrittenen Phase des Buchungsvorgangs ohne klare Hinweise für den Verbraucher zusätzliche Preiselemente hinzugefügt oder Sonderangebote waren gar nicht erhältlich. Konkret entsprach der Preis, der zuerst angezeigt wurde, in 32 Prozent der Fälle nicht dem Endpreis.

In 26 Prozent der Fälle wurde vom Portal nicht darauf hingewiesen, dass sich Aussagen über die knappe Verfügbarkeit – zum Beispiel „nur noch zwei verfügbar“, „nur heute verfügbar“) strikt auf die eigene Website bezogen. Auf 21 Prozent der Portale wurden Verbraucherbewertungen laut EU „in einer unklaren oder nicht transparenten Art und Weise veröffentlicht“ und es waren Elemente enthalten, die Anlass zu Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Bewertungen gaben. Nicht zuletzt waren in 21 Prozent der Fälle die angepreisten Sonderangebote nicht wirklich verfügbar.

EU will „Transparenz wie im Reisebüro“

Die EU hat die Betreiber der betroffenen Portale aufgefordert, ihre Praktiken mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und somit volle Transparenz bei den Preisen zu gewährleisten. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentren gehören die Buchung von Übernachtungen und Flügen im Internet mittlerweile zu den Bereichen mit den häufigsten Verbraucherbeschwerden.

„Wenn Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend“, betont Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, in einer Aussendung: „Die betreffenden Unternehmen müssen die europäischen Verbraucherschutzvorschriften genauso einhalten wie Reisebüros“. (red)





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