Fluggastrechte bei Vulkanausbruch
– flug
Passagiere haben Anspruch auf Flugpreiserstattung und anderweitige Beförderung.
Passagiere haben Anspruch auf Flugpreiserstattung und anderweitige Beförderung.
In Deutschland ist wegen der Vulkanaschewolke nur noch der internationale Flughafen in München geöffnet.