Skip to Content
Menü

Gericht genehmigt Codeshare von Air Berlin und Etihad

Air Berlin hat im langwierigen juristischen Streit über die Codeshare-Flüge mit Etihad einen juristischen Etappensieg erzielt: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte heute 26 der 31 umstrittenen Codeshares.

In einer Aussendung begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass die Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig.

Bei den Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad und umgekehrt. Air Berlin erhöht damit die Auslastung der Flugzeuge, während Etihad mehr Ziele weltweit anbieten kann. Etihad hat wiederholt betont, die Flüge seien ein wesentlicher Grund für das Engagement bei Air Berlin. Die arabische Gesellschaft ist seit 2011 Aktionär und hält derzeit einen Anteil von knapp 30%. (apa/red)





Weitere Artikel zu diesem Thema

Neue Vielflieger-Partnerschaft von Air France-KLM und Etihad
flug


Etihad Airways: Neue Business Class für die neuen Boeing 787
flug


Austrian Airlines fliegt ab Oktober wieder von Wien nach Montreal
flug