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EuGH-Urteil: Öffnen der Türen gilt als Ankunft

Der Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil gesprochen: Nun herrscht erstmals Klarheit in der Frage, wann ein Flugzeug tatsächlich als „angekommen“ gilt.

Passagieren, die mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommen, steht nach EU-Recht in der Regel eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Doch was genau als Ankunft zählt, wurde bisher nicht definiert. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden, dass das Öffnen von mindestens einer Tür als Ankunft zu zählen ist – sofern die Passagiere dadurch die Möglichkeit zum Verlassen des Flugzeugs haben.

Verhandelt wurde vor dem EuGH ein Fall, bei dem ein Flug von Salzburg nach Köln/Bonn mit einer Verspätung von 2:58 Stunden am Ziel aufsetzte und sich die Türen zum Verlassen der Maschine erst 3:02 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit öffneten. Die Airline berief sich auf die Ankunft innerhalb der Drei-Stunden-Regelung und weigerte sich die Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu zahlen.

Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung

Dr. Alexander Skribe, Vertragsanwalt der Verbraucherschutzplattform www.FairPlane.de und vertretender Rechtsanwalt des klagenden Passagiers vor dem EuGH, begrüßte die Entscheidung und die damit einhergehende Rechtssicherheit für Passagiere: „Nachdem vom EuGH bereits die Verspätung am Zielort als maßgeblich bei Flugverspätungen definiert wurde, setzten die Richter nun auch fest, welcher Zeitpunkt als Ankunft gilt.“

Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Streitfälle gegeben, bei denen Richter ihre Urteile nicht anhand verbindlicher Definitionen fällen konnten. Das Landesgericht Salzburg hatte daher die Frage des für Flugverspätung relevanten Ankunftszeitpunkts vor den EuGH gebracht.

„Wir sind zufrieden mit der Entscheidung und betrachten sie als die verbraucherfreundlichste Option. Mit der Entscheidung schließt sich ein weiteres Schlupfloch für die Airlines, sich aus ihrer Verantwortung herausreden zu können. Sie können nicht mehr argumentieren, dass bereits mit dem Aufsetzen der Maschine der Flug als gelandet zu werten ist. Auch die durch das Urteil geschaffene Rechtssicherheit ist sehr zu begrüßen“, so Skribe.

Die Richter argumentierten, dass sich die Passagiere bis zum Öffnen der Türen unter Kontrolle des jeweiligen Luftfahrtunternehmens stünden und im geschlossenen Raum der Flugzeugkabine diversen Einschränkungen unterworfen seien. Erst wenn das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist, könnten sie sich wieder wie gewohnt betätigen. (red)





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