Klage gegen Luftverkehrsteuer zurückgewiesen
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage zweier Airlines gegen die Luftverkehrssteuer zurück und sieht darin keine verdeckte Verbrauchssteuer.
Fluggesellschaften müssen seit 2011 Luftverkehrssteuer für Flüge bezahlen, die von deutschen Flughäfen starten. Vor allem die deutschen Airlines kämpfen seit Jahren gegen die Steuer an. Zweier Gerichtsurteile zufolge, geklagt hatte eine deutsche und eine ausländische Fluglinie, verstoße diese jedoch nicht gegen höherrangiges Recht. Es handle sich bei der Abgabe nicht um eine verdeckte Verbrauchssteuer, sondern um eine Rechtsverkehrsteuer. (red)