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EU-Kommission plant Neugestaltung der Fluggastrechte

Die EU-Kommission plant eine Novellierung der Fluggastrechteverordnung, die Verschlechterungen für Passagiere mit sich bringen würde. So sollen Airline-Kunden zum Beispiel erst nach fünf Stunden Verspätung entschädigt werden, nicht schon ab drei, wie dies ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nahelegt.

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist seit Anfang 2005 in Kraft. Seither müssen Airlines zahlen, wenn der Flug etwa mehr als drei Stunden zu spät landet oder gar gestrichen wird (Ausnahme: "höhere Gewalt"). Auch im Falle von "denied boarding" - wenn die Airline den Flug überbucht hat - heißt es derzeit Geld zurück.

Die Ausgleichszahlung beträgt dabei je nach Entfernung bis zu 600 EUR. Gestrandete Passagiere müssen Airlines außerdem vor Ort aufklären und ihnen - ab zwei Stunden Wartezeit - Verpflegung anbieten. Nötigenfalls haben Fluglinien für eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel oder eine Umbuchung zu sorgen.

Änderungen zu Ungunsten der Passagiere

Das will die EU-Kommission nun aber ändern. Laut einem aktuellen Vorschlag zur Fluggastrechteverordnung, über den momentan die EU-Verkehrsminister befinden, sollen die Ansprüche auf Hilfsleistungen bei außergewöhnlichen Ereignissen (wie etwa einer Aschewolke) auf drei Tage beschränkt werden. Außerdem soll es für Verpflegung und Hotel nur mehr 100 EUR pro Tag geben. Momentan gibt es dabei keine Deckelung.

Weiters fordert die Brüsseler Behörde, dass die Passagiere ihre Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend machen müssen. Bisher gibt es keine Befristung. Auch im Falle von Verspätungen sollen Fluggäste schlechter gestellt werden: Erst ab fünf, neun bzw. zwölf Stunden - abhängig von der Flugstrecke - will die Kommission einen Entschädigungsanspruch sehen.

Die neuen Fluggastrechte könnten frühestens nächstes Jahr in Kraft treten - und auch nur dann, wenn die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament dem Gesetzesentwurf zustimmen. (red)





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