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Deutsches Kartellamt mahnt Online-Hotel-Plattformen ab

Das Deutsche Bundeskartellamt hat das Hotelportal HRS wegen der sog. Bestpreisklausel erneut abgemahnt.

Diese schreibt den Hotels, die mit HRS zusammenarbeiten, vor, dort den jeweils niedrigsten Hotelzimmerpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten.

Auch die ÖHV hat die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde mit dieser Causa befasst: „Das deutsche Kartellamt geht jetzt weiter gegen die Einschränkung des Wettbewerbs vor. Das bestätigt unsere Beschwerde vollinhaltlich“, erklärt ÖHV-Generalsekretär Thomas Reisenzahn. Auch eine Image-Tour von HRS im gesamten deutschsprachigen Raum konnte nicht verhindern, dass die von der ÖHV kritisierten Passagen in den AGBs außer Kraft gesetzt wurden. Die Hauptbeschwerdepunkte der ÖHV waren die Bestpreisgarantie, die Verfügbarkeit über das letzte Zimmer und der Einfluss von Zahlungen auf die Platzierung in den Gästerankings.

Erfolg für die Hotellerie

Die Ausweitung der Abmahnung wertet der ÖHV als Erfolg für die Branche, Damit sei ein entscheidender Schlag gegen die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gelungen. Jetzt bestimme wieder der Hotelier, wo er sein Zimmer verkauft und zu welchem Preis. Wettbewerbseinschränkungen dieser Art akzeptieren weder das deutsche noch das österreichische oder europäische Recht: „Und wir akzeptieren sie auch nicht“, unterstreicht Reisenzahn. Wir lassen nicht zu, dass Hoteliers in ihren Rechten eingeschränkt werden“, hält Reisenzahn fest.

Mit der Ausweitung der Abmahnung hat das deutsche Bundeskartellamt klargemacht, dass die von HRS bisher gesetzten Schritte nicht reichen und auch andere Plattformbetreiber unter Beobachtung stehen. (red)





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