Wie Europa mit Fluggastdaten umgeht
Wer als Europäer einen Flug bucht, hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass die Airline seine persönlichen Daten auch vertraulich behandelt.
Grundlage dafür bildet die Europäische Datenschutzrichtlinie von 1995. Airlines dürfen Daten ihrer Passagiere daher nicht ohne weiteres an Polizeifahnder weitergeben, die den Zugriff auf solche Daten für den Kampf gegen Terroristen und Verbrecher nutzen. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden außerhalb Europas.
Sonderfall USA
Ein Sonderfall sind die USA. Im vergangenen Jahr ist zwischen der EU und den USA das Abkommen zu Fluggastdaten in Kraft getreten. Es regelt, dass Europas Fluglinien für alle Flüge in und aus den USA 19 Daten von EU-Bürgern an amerikanische Behörden weitergeben müssen. Die Daten werden nach sechs Monaten anonymisiert und bleiben bis zu 15 Jahre lang gespeichert.
Ähnliche Abkommen hat die EU mit Kanada und Australien. Diese gelten als Präzedenzfälle. Weitere Staaten wie Russland, China und Katar wollen vergleichbare Verträge mit der EU abschließen. In der EU wird zudem über ein rein europäisches Abkommen zur Verwendung von Fluggastdaten debattiert. Das EU-Parlament hat bisher Einwände. (APA/red)