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EuGH pro Fluggastrechte: Ausgleichszahlung bei Verspätung bestätigt

Flugreisende haben bei Verspätungen von mehr als 180 Minuten das Recht auf Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt.

Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist keine Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wie etwa ein Fluglotsenstreik. Die Verbraucherschutzplattform Fairplane (www.fairplane.net) begrüßt das Urteil.

Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer von Fairplane: „Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Passagiere massiv gestärkt. Das Urteil bestätigt, dass Fluggästen ab einer Ankunftsverspätung von mehr als 180 Minuten eine Ausgleichszahlung zusteht. Die Entscheidung beschleunigt nun das Abarbeiten angestauter Fälle aus den vergangenen Jahren und bietet Rechtssicherheit für die Zukunft.“

Gemäß der Europäischen Verordnung Nr. 261/2004 steht Passagieren seit dem Jahr 2004 im Falle einer Annullierung, einer Verspätung von über drei Stunden sowie bei Überbuchung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR zu. Fluggesellschaften hatten jedoch gegen die Pflicht zu Ausgleichszahlungen bei Verspätungen geklagt – diese Forderung hat der EuGH nun zurückgewiesen.

Die Verbraucherschutzplattform Fairplane unterstützt Flugpassagiere dabei, ihre Ausgleichsansprüche gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. Dies gilt auch für bis zu drei Jahre zurückliegende Ansprüche. (red)





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