AUA: kein Aufpreis mehr bei versäumten Flügen
Das Oberlandesgericht Wien entschied in seinem Urteil gegen die Airline, die keinen Aufpreis bei Flugversäumnis kassieren darf.
Die AUA darf keinen Aufpreis mehr kassieren, wenn ein Kunde einen Flug verfallen lässt. Dies hat das OLG Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag der AK Tirol entschieden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. In erster Instanz war das Handelsgericht Wien noch der Meinung, dass selbst bei voller Bezahlung des Hin- und Rückfluges seitens des Passagiers, die Fluglinie nochmals kassieren darf. (red)