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CheapTickets darf Ryanair-Tickets anbieten

Das Landgericht Hamburg hat erstmals in einem ordentlichen Klageverfahren für CheapTickets, Online-Buchungsportal für preisgünstige Tarife aller Fluggesellschaften, bestätigt, dass das Vermitteln von Ryanair-Flugtickets von CheapTickets rechtlich in Ordnung ist.

Laut dem Landgericht ist die Nutzung der Internet-Technik „Screen-Scraping“ weiter ausdrücklich erlaubt. Somit darf CheapTickets zum Vermitteln von Flugtickets auch zukünftig Daten von der Webseite www.ryanair.com auslesen, wie das Unternehmen mitteilt. Ryanair habe versucht, CheapTickets die Vermittlung von Ryanair-Flügen zu untersagen. Damit sei Ryanair nun in erster Instanz gescheitert, wie es heißt. „Dieses Urteil bestätigt unser Geschäftsmodell“, erklärt Thorsten Hardtmann, Brand Manager von CheapTickets.de. „Wir haben es als erster Flugvermittler in Deutschland geschafft, die Methode des Screen-Scrapings in einem Klageverfahren gegen Ryanair als rechtens erfolgreich zu verteidigen. Das ist für die gesamte Tourismus-Branche und für den Verbraucherschutz ein wichtiger Meilenstein.“ (red)



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