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EuGH hebt Fusionsverbot von First Choice und Airtours auf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Urteil der EU-Wettbewerbskommission für nichtig erklärt, das 1999 die Fusion der beiden britischen Reiseveranstalter Airtours und First Choice untersagt hatte.

Erstmals hat ein europäisches Gericht ein von der EU Wettbewerbskommission ausgesprochenes Fusionsverbot aufgehoben. Der EuGH hält das Urteil der EU-Kommission, dass die beiden britischen Reiseveranstalter Airtours und First Choice bei einer Fusion eine marktbeherrschende Stellung einnehmen würden, für nicht ausreichend begründet und erklärt es für nichtig. Die Kommissions-Entscheidung kranke an einer Reihe von Fehleinschätzungen, so die Begründung in Luxemburg. Die EU-Kommission kündigte an, eine Berufung gegen die Entscheidung der ersten Instanz prüfen zu wollen. Brüssel hatte 1999 das Fusionsverbot mit der ohnehin schon hohen Konzentration auf dem britischen Reisemarkt begründet. Zusammen mit den Konkurrenten Thomson und Thomas Cook kontrollierten die beiden Fusionspartner zur Zeit der Prüfung demnach 80 Prozent der Reisen nach Südeuropa und Nordafrika. Mit dem Zusammenschluss und nur noch drei Unternehmen in diesem Bereich wäre laut Brüssel der Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher deutlich eingeschränkt worden. Unmittelbare Auswirkungen hat dieses Präzedenz-Urteil auf Österreich keine. Ob Airtours bzw. das daraus hervorgegangene My Travel und First Choice jetzt noch daran denken zu fusionieren, scheint aus verschiedenen Gründen unwahrscheinlich. Sollten beide Unternehmen die Fusionspläne doch wieder aufnehmen, wären mittelbar auch zwei ihrer in Österreich agierenden Töchter betroffen, zum einen die First Choice Tochter Taurus Touristik, zum anderen FTi Touristik, die zu 100% im Airtour plc. Firmenverbund integriert ist.