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Deutsche Bahn klagt EU-Kommission

Die Deutsche Bahn hat gegen die EU-Kommission wegen der Steuerbefreiung von Flugbenzin beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht.

„Die steuerliche Bevorzugung des Luftverkehrs verzerrt den Wettbewerb auf innerdeutschen Strecken eindeutig zu Lasten der Bahn“, erklärte DB-Chef Hartmut Mehdorn mit Verweis auf die stark gestiegene Zahl an Billigfluglinien, die auch und vor allem auf innerdeutschen Strecken aktiv sind. Die Bahn rechnet mit einer Prozessdauer von ein bis zwei Jahren. Die EU-Kommission habe es trotz Aufforderung seines Unternehmens versäumt, gegen die Befreiung des Flugbenzins von der Mineralöl- und Ökosteuer vorzugehen, sagte Mehdorn. Daher sei eine „Untätigkeitsklage“ gegen die EU-Kommission beim EuGH eingereicht worden.
Während der Flugverkehr steuerlich geschont werde, zahle die Deutsche Bahn für ihren Energieverbrauchen inzwischen jährlich 330,4 Millionen Euro. Laut Mehdorn hat die Subventionierung des Luftverkehrs die deutschen Steuerzahler im Jahr 2001 rund 409 Millionen Euro gekostet. Dadurch könnten die Billigfluggesellschaften extrem günstige Flüge auf innerdeutschen Strecken anbieten: „Allein auf der Strecke Berlin – Frankfurt macht die Subvention pro befördertem Passagier rund 14 Euro aus“, betonte Mehdorn.
Die zuständige EU-Kommissarin Loyola de Palacio hat noch nicht Stellung genommen.