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EU stärkt Rechte für Flugpassagiere

Flugpassagiere in der EU erhalten künftig bis zu 600 Euro Schadenersatz, wenn ihnen die Reise wegen Überbuchung verweigert wird. Das Europäische Parlament hat in Straßburg in zweiter Lesung entsprechende Vorschriften gebilligt.

Galt das bisher nur für Linienflüge, haben nun auch Passagiere von Charterflügen ein Recht auf Schadenersatz. Der ist gestaffelt nach der Länge der Flugroute: Bis 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, bis 3.500 Kilometer 400 Euro und darüber hinaus 600 Euro. Die Vorschriften dürften bis Ende des Jahres in Kraft treten.