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Entschädigung für Fluggäste – EU-Verordnung wird verabschiedet

Die geplante EU-Verordnung zur Entschädigung von Flugreisenden bei Verspätungen und Überbuchungen dürfte am Montag verabschiedet werden. Die EU-Staaten werden die Regelungen diplomatischen Kreisen zufolge beim Außenministerrat ohne weitere Diskussion mit der nötigen Mehrheit annehmen, berichtet die APA.

Dagegen ausgesprochen haben sich Großbritannien und Irland, Deutschland enthält sich der Stimme, Österreich wird zustimmen. Der nach langen Verhandlungen zu Stande gekommene Kompromiss hat Mitte Dezember das Europaparlament passiert. Er sieht vor, dass Flugpassagiere – je nach Länge der Flugstrecke – bis zu 600 Schadenersatz erhalten, wenn sie wegen Überbuchung nicht reisen können. Auch bei Verspätungen müssen die Fluggesellschaften ihre Kunden entschädigen. Die Austrian Airlines-Gruppe spricht sich laut APA zwar für „sinnvollen Konsumentenschutz“ aus, die vorliegenden Pläne bezeichnet sie aber als „unsachgemäß“. Denn damit würden Fluggesellschaften für Ereignisse haftbar gemacht, auf die sie keinen Einfluss hätten, wie etwa Verspätungen wegen Luftraumüberlastung oder nachteilige Witterungsverhältnisse. „Vordergründig erscheint der Vorschlag zum Schutze der Konsumenten, er wendet sich aber in Wahrheit gegen Konsumenteninteressen, weil einige Passagiere eine unproportionale Zuwendung erhalten würden, die letztendlich alle anderen Passagiere bezahlen müssten“. Zudem würde der Vorschlag gegen das internationale Montreal-Abkommen verstoßen, das die Haftung für unverschuldete Ereignisse ausschließt.