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AK begrüßt EU-Entscheid für Flug-Entschädigungen

Während die Airlines eine Klage prüfen, begrüßt die Arbeiterkammer (AK) die neue EU-Regelung, die für Passagiere höhere Entschädigungen bei Flugüberbuchungen, Absagen und größeren Verspätungen vorschreibt.

Für Flugreisende würde das mehr Rechte einräumen, so die AK. Die Kritik der Fluggesellschaften an den verpflichtenden Entschädigungen weisen die Verbraucherschützer in einer Mitteilung als "unverständlich und unsachlich" zurück. "Eine Absicherung der Fluggäste ist dringend nötig, damit der Konkurrenzkampf nicht am Rücken der Kunden ausgetragen wird", so die AK. Pauschale Entschädigungen fielen nur dann an, wenn der Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen oder der Kunde wegen Überbuchung nicht mitgenommen wird. Bei Flugabsagen ohne Verschulden der Fluglinie, etwa bei Schlechtwetter oder Sicherheitsrisiken, müsse nicht gezahlt werden, heißt es seitens der Konsumentenschützer. Die massive Kritik der Fluggesellschaften an der neuen Verordnung schieße "übers Ziel hinaus", denn die pauschalen Entschädigungsleistungen seien ohnehin nicht zu zahlen, wenn höhere Gewalt im Spiel sei. „Außergewöhnliche Umstände wie Schlechtwetter“ seien ausdrücklich ausgenommen.