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Mehr Reisefreiheit für Vierbeiner

Gemäß einer EU-Verordnung werden Auslandsreisen mit Haustieren ab dem 3. Juli einfacher. An den Grenzen muss demnach nur ein für die EU einheitlicher Ausweis für Hunde, Katzen und Frettchen vorgelegt werden. Dieser gibt Auskunft über Tollwutimpfung und - je nach Einreiseland - über Behandlung gegen Fuchsbandwurm und Zecken, teilt das Gesundheitsministerium mit.

Um eine Identifizierung zu ermöglichen, müssen die Tiere einen Mikrochip oder eine Tätowierung tragen. Nicht ausweispflichtig sind bei Privatreisen in den EU-Ländern auch in Zukunft Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und exotische Haustiere wie Spinnen oder Schlangen. Ausnahmen bilden allerdings Großbritannien, Irland und Schweden. Diese Länder behalten sich noch mindestens fünf Jahre lang schärfere Anforderungen bezüglich Tollwut-Impfschutz und Behandlungen gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall vor. Die neuen Ausweise für Hund und Katz´ erhält man vorerst nur bei den Amtstierärzten. Das Gesundheitsministerium bemüht sich allerdings darum, so schnell wie möglich auch alle niedergelassenen Veterinärmediziner einzubinden. Die alten Tier-Reisepässe sind noch bis zum Ablaufdatum der darin verzeichneten Tollwutimpfung gültig.