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D: Lufthansa darf Ticketprovision streichen

Die deutschen Kartellwächter haben keine Einwände dagegen, dass die Lufthansa den Reisebüros die Ticketprovision streicht. Das Bundeskartellamt entschied nach mehrmonatiger Prüfung, in dieser Frage kein Untersagungsverfahren gegen die Airline einzuleiten.

"Nach umfassender Abwägung aller Interessen stellt sich die Streichung der Grundprovision nicht als eine unbillige Behinderung im Sinne des Kartellrechts dar", wie Behördenpräsident Ulf Böge in Bonn mitteilte. "Das künftig vom Kunden direkt zu erhebende Service-Entgelt führt zu mehr Transparenz und zu (Preis-)Wettbewerb unter den Reisebüros", so Böge. Ob den Reisebüros aus handelsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf Vergütung zusteht, falls sie unverändert als Handelsvertreter für Lufthansa tätig sind, sei bei der kartellrechtlichen Bewertung offen gelassen worden, erklärte die Behörde. Doch verstoße die Lufthansa zumindest nicht gegen das Verbot des Machtmissbrauchs. Zwar verändere die Neuregelung der Lufthansa "zweifellos die wirtschaftlichen Bedingungen in der Reisebüro-Branche", erläuterte Böge. Doch müsse die Airline die Möglichkeit haben, aus kündbaren Verträgen auszusteigen und "Kostensenkungen zu realisieren". Dabei sei aus Sicht der Kartellwächter entscheidend gewesen, "dass die Lufthansa den Reisebüros eine angemessene Umstellungsfrist eingeräumt hat und die Reisebüros die Chance haben, ihre Dienstleistungen künftig direkt mit den Kunden abzurechnen".