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DB zahlt künftig Entschädigungen

Reisende bei der Deutschen Bahn (DB) haben künftig bei größeren Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung.

Vom 1. Oktober an erhalten Passagiere 20 Prozent des Fahrpreises in Form eines Gutscheines zurück, wenn sie im Fernverkehr mehr als eine Stunde Verspätung haben, sagte Personenverkehrs-Vorstand Karl-Friedrich Rausch in Frankfurt. Das in einer Kundencharta enthaltene Recht kann von den Fahrgästen eingeklagt werden. Mit der Charta kommt die Bahn einer gesetzlichen Regelung zuvor.