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„Pet Pass“ ab sofort Pflicht

Seit 1. Oktober müssen Personen, die mit Hund, Katz' und Co. ins EU-Ausland verreisen, den neuen blauen Pet Pass - ausgestellt vom Tierarzt - mit dabei haben.

"Der EU-Heimtierausweis gilt in allen 25 Unions-Staaten und belegt, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft worden sind. Damit werden die verschiedenen Einreisebestimmungen für Tiere vereinheitlicht", erläuterte ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. Außerhalb der EU wird der EU-Heimtierausweis in der Schweiz, in Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und im Vatikan anerkannt. Mit der Einführung des EU-Heimtierausweises müssen Tiere bei Reisen ins EU-Ausland zur Identifizierung eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip tragen. Ab 2011 ist dann ausschließlich die Kennzeichnung durch einen Chip zulässig, der etwa so groß wie ein Reiskorn ist und unter die Haut an der linken Halsseite injiziert wird. Für gekennzeichnete Tiere, die vor dem 3. Juli 2004 geimpft wurden, bleibt der bisher verwendete Internationale Impfpass noch bis zum Ablauf der Impfungen als Reisedokument gültig.