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Entschädigungsregeln für Fluggäste bestätigt

Das Recht von Flugpassagieren auf Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen ist vom höchsten EU-Gericht bestätigt worden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Klage der Luftfahrtindustrie gegen die neue EU-Verordnung zum Schutz der Fluggäste zurückgewiesen. Die europäische Regelung verstößt dem Urteil zufolge weder gegen das Übereinkommen von Montréal zum internationalen Luftverkehr noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Regelung sieht unter anderem vor, dass Fluggäste bei der Annullierung eines Fluges zwischen der Erstattung der Ticketkosten und einer alternativen Beförderung zu ihrem Ziel wählen können. Sie haben auch Anspruch auf kostenlose Bewirtung, Telefongespräche oder Unterbringung im Hotel. Bei Verspätungen gilt ebenfalls ein System gestaffelter Ersatzleistungen. Die Verordnung ist seit Februar 2005 EU-weit in Kraft. Gegen die Verordnung von Europaparlament und Ministerrat hatten die International Air Transport Association (IATA) mit 270 Mitgliedsunternehmen aus 130 Ländern und der Interessenverband ELFAA von zehn europäischen Billigfliegern geklagt. Der Gerichtshof fand nach eigenen Angaben jedoch nichts, was die Gültigkeit der Verordnung erschüttern könnte. Die Höhe des vorgesehenen Ausgleichs erscheine angemessen. Verspätungen oder Ausfälle von Flügen seien auch anders zu bewerten als ähnliche Vorkommnisse bei Bus und Bahn. Der europäische Luftfahrtverband AEA zeigte sich enttäuscht über das Urteil aus Luxemburg. Die Fluggesellschaften sähen die EU-Regeln zur Entschädigung der Reisenden weiter als unklar und unpraktikabel an, teilte der Verband in Brüssel mit. Die Airlines versuchten, sich mit ihren Kunden bei Flugausfällen oder -verspätungen zu beiderlei Zufriedenheit zu einigen. Die Verordnung verhindere dies, indem sie "falsche Erwartungen" wecke.