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EU-Vorschriften fürs Handgepäck

Um die Gefahr von Flüssigsprengstoff auf Flügen einzuschränken, hat die Europäische Union neue Vorschriften für Handgepäck erlassen. Diese gelten ab 7. November ab allen EU-Flughäfen, unabhängig vom Bestimmungsort.

Flüssigkeiten müssen getrennt in Behältern mit max. 100 Millilitern Fassungsvermögen abgefüllt und in einer durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastiktüte (max. 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt sein. Unter Flüssigkeiten fallen: Wasser, Getränke, Suppen, Sirups, Cremes, Lotionen, Öle, Parfüms, Sprays, Gels (Haargel, Duschgel), Rasierschaum, Deos, Pasten (auch Zahnpasta), Mischungen aus festem und flüssigem Material und alle Artikel von ähnlicher Konsistenz.
Medikamente, dietätische Lebensmittel (z.B. Babynahrung) und auf EU-Flughäfen oder im Flugzeug gekaufte Flüssigkeiten (Getränke, Parfüms) dürfen weiterhin im Handgepäck transportiert werden. (red)