Ministerium warnt: Ägypten verschärft Kontrollen von Geschäftsreisenden
Das deutsche Auswärtige Amt warnt Geschäftsreisende: Ägypten hat die Kontrollen des Aufenthaltszwecks verschärft und die Geldstrafen bei Verstößen deutlich erhöht. Auch Ausweisungen und Einreisesperren drohen.

Wer nach Ägypten reist, benötigt ein Visum. Touristen können dieses direkt bei der Einreise beantragen und auch gleich bezahlen. Für Geschäftsreisende und alle, die mit Dienst- und Diplomatenpässen unterwegs sind, gelten diese "Visa on arrival" aber ausdrücklich nicht. Sie müssen zwingend ein entsprechendes Visum vor der Einreise bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
In seinen Reisehinweisen für Ägypten weist das deutsche Auswärtige Amt darauf hin, dass die Kontrollen des Aufenthaltszwecks bei der Einreise in jüngster Zeit verstärkt und die Geldstrafen bei Verstößen merklich erhöht worden sind. Darüber hinaus kam es auch zu Ausweisungen und Abschiebungen durch die ägyptischen Behörden, wenn gegen den Aufenthaltszweck verstoßen oder die Visumsdauer überzogen wurde. Auch deutsche Staatsangehörige waren demnach betroffen.
Gegen Personen, die infolge von Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, die Gültigkeitsdauer des Visums oder aus anderen Gründen ausgewiesen oder abgeschoben wurden, werden in der Regel längere oder permanente Einreisesperren verhängt. Die Reisenden erfahren davon aber oftmals erst beim Versuch einer erneuten Einreise am ägyptischen Flughafen - und nicht schon bei Check-in am Ausgangsflughafen. Wer Zweifel hat, sollte vorab klären, welche Visumskategorie für seinen Reisezweck benötigt wird. (red)



