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Corona in Europa: Wohin dürfen die Österreicher noch reisen?

Das österreichische Außenministerium hat neue Reisewarnungen ausgesprochen, die ab 28. September 2020 gelten. Betroffen sind unter anderem die französischen Regionen Provence-Alpes-Côte d'Azur und Île-de-France mit der Hauptstadt Paris sowie die Region Prag in Tschechien.

Zusätzlich gelten nun auch Reisewarnungen für Andorra, Argentinien, Bahrain, Costa Rica, Israel, Kuwait und die Malediven. Personen, die aus diesen Ländern oder Regionen nach Österreich kommen, müssen einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älters als 72 Stunden sein darf.

Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen sich die Reiserückkehrer oder ausländischen Besucher unverzüglich in Quarantäne begeben und innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen. Erst wenn dieser Test negativ ausfällt, darf die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Reisewarnung für Schweden ist aufgehoben

Aber es gibt auch positive Nachrichten: Für Schweden gilt nun nur noch die Sicherheitsstufe 4. Die Einreise aus diesem Land ist dementsprechend wieder ohne Covid-Test oder Quarantäne möglich. Auch für Portugal wurde die Sicherheitsstufe angepasst: Die bisher flächendeckende Reisewarnung gilt nur noch für die Regionen Lissabon und Norte.

Falls Sie jetzt endügltig den Überblick verloren haben, fassen wir die Empfehlungen des Außenministeriums für die Länder Europas und deren Einreisebestimmungen kurz zusammen. Änderungen sind allerdings täglich möglich. Um sicher zu gehen, sollten Sie daher immer einen Blick auf die Website des Außenministeriums werfen. (red/apa)

Überblick für Europa

Albanien: Freie Einreise für Österreicher. Seit 1. Juli besteht keine Quarantäne-Pflicht mehr. Es gilt aber wie für die meisten Balkan-Staaten eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums. Das heißt, das Ministerium rät dringend von Reisen nach Albanien ab, in Albanien befindliche Österreich sind zur Rückkehr aufgerufen.

Andorra: Freie Einreise. Quarantänepflicht besteht nur noch bei der Einreise aus einem Land außerhalb Europas oder aus einem aktuellen Risikogebiet. Ab 28. September gilt allerdings für ganz Andorra eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums.

Belgien: Für die Einreise aus Österreich nach Belgien gelten Wien, Tirol und Vorarlberg als „rote Zonen“. Bei einem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in Wien sowie ab 25. September (16 Uhr) in Tirol und Vorarlberg sind ein PCR-Test in Belgien (ausländische Tests werden generell nicht anerkannt) und eine 14-tägige Quarantäne (selbst bei negativem Testergebnis) verpflichtend. Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Wien, Tirol und Vorarlberg aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden sowie Reisen von Personen in essenzieller Funktion.

Bosnien-Herzegowina: Österreicher müssen seit 16. Juli einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gilt eine Reisewarnung.

Bulgarien: Auf den bulgarischen Flughäfen und auch an den anderen Grenzübergängen wurden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen für Einreisende eingerichtet. Personen mit mehr als 37 Grad werden isoliert und unter Quarantäne gestellt bzw. medizinisch behandelt. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise von Österreichern und anderen EU-Bürgern. Eine Reisewarnung ist in Kraft.

Dänemark: Österreich befindet sich seit 17. September auf der Liste der dänischen Reisewarnungen. Seit 19. September ist eine Einreise von Österreich nach Dänemark für Urlaubszwecke nicht möglich. Die Vorlage eines negativen COVID-19 Tests ersetzt nicht die Notwendigkeit eines Grundes bei der Einreise.

Deutschland: Unsere Nachbarn haben eine Reisewarnung für das Bundesland Wien und das Bundesland Vorarlberg ausgesprochen. Reisende müssen bei der Einreise nach Deutschland einen negativen PCR-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, um nicht eine 14-tägige Quarantäne antreten zu müssen. Die Quarantänepflicht wird von den deutschen Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Reisende, die in den letzten 14 Tagen nicht in Wien oder einem anderen Risikogebiet waren, können vom Flughafen Wien ohne Quarantäne-Verpflichtung bzw. Covid-19-Test in Deutschland einreisen. Die Durchreise ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet ist möglich - ebenso wie der Transit durch Deutschland.

Estland: Seit 3. August müssen Österreicher wieder in eine 14-tägige Quarantäne.

Finnland: Seit 27. Juli können Österreicher nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Ansonsten besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zu einer 14-tägigen Selbstquarantäne.

Frankreich: Ab 28. September 2020 gelten partielle Reisewarnungen für die Regionen Provence-Alpes-Côte d'Azur und Île-de-France (inklusive der Hauptstadt Paris).

Griechenland: Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Bei der Einreise kann man nach dem Zufallsprinzip für einen Corona-Test ausgewählt werden. In diesem Fall muss man sich in Selbstisolation begeben, bis das Testergebnis vorliegt (ca. 24 Stunden).

Großbritannien: Reisende aus Österreich müssen sich derzeit in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ein negativer Covid-19-Test ist keine Alternative.

Irland: Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten.

Island: Nach der Einreise ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend - oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test vornehmen.

Italien: Freie Einreise. Registrierungen sind nur für die Regionen Apulien, Kalabrien, Sardinien und Sizilien erforderlich.

Kosovo: Die Einreise ist frei, es gilt aber eine Reisewarnung.

Kroatien: Es gilt eine Reisewarnung für Kroatien. Bei der Einreise in Österreich ist daher wie die Bestätigung eines negativen PCR-Tests vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne begeben.

Lettland: Seit 25. Juli müssen Österreicher bei der Einreise in eine 14-tägige Selbstquarantäne.

Liechtenstein: Freie Einreise.

Litauen: Österreicher müssen in eine 14-tägige Quarantäne und zusätzlich einen negativen Test vorweisen.

Luxemburg: Freie Einreise. Am Flughafen erhalten Einreisende einen mehrere Tage gültigen Gutschein für einen PCR-Test, der direkt am Airport oder in einem medizinischen Labor absolviert werden kann.

Malta: Für die Einreise gibt es keine Auflagen. Ankommende aus Österreich müssen sich lediglich 14 Tage vorher in Österreich oder einem anderen als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben.

Moldau: Die Einreise ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Zudem muss in den meisten Fällen eine Erklärung zur Selbstisolation für den Zeitraum von 14 Tagen unterschrieben werden. Österreich hat eine Reisewarnung verhängt.

Monaco: Einreisende aus Risikogebieten müssen sich umgehend bei der monegassischen Gesundheitsbehörde melden und können zu einer Quarantäne verpflichtet werden.

Montenegro: Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber der Verkehr ins Land ist stark eingeschränkt und es gilt eine Reisewarnung.

Niederlande: Seit 22. September werden Reisende aus Wien und Innsbruck angehalten, sich nach ihrer Ankunft für 10 Tage in Heimquarantäne zu begeben. Auch ein negativer PCR-Test vor oder nach Ankunft hebt diese Bestimmung nicht auf. Personen, die lediglich über die Flughäfen Wien oder Innsbruck reisen, aber keinen Aufenthalt in diesen Städten hatten, sind von der Quarantäne nicht betroffen.

Nordmazedonien: Freie Einreise, es ist aber eine Reisewarnung mit Auswirkungen bei der Rückreise nach Österreich in Kraft.

Norwegen: Seit 22. August ist wegen der steigenden Zahl an Neuinfektionen in Österreich eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben.

Polen: Freie Einreise.

Portugal: Ab 28. September gilt für die Regionen Lissabon und Norte eine Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5). Von allen Reisen in diese Region wird gewarnt. Bei der Einreise auf dem Luftweg werden Körpertemperaturmessungen durchgeführt. Im Verdachtsfall folgt eine Betreuung durch die Gesundheitsbehörden. Auf den Madeira und den Azoren müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als drei Tage ist, oder einen solchen Test direkt vor Ort durchführen lassen.

Rumänien: Bei Einreise besteht die Pflicht einer 14-tägigen Privatisolierung. Diese entfällt für Staaten mit geringen Corona-Zahlen. Bei Österreich ist das derzeit der Fall, sodass die Einreise frei ist. Allerdings hat Österreich eine Reisewarnung für Rumänien erlassen.

Russland: Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten, Ehepartner von russischen Bürgern, Diplomaten und Schlüsselkräfte dürfen einreisen, müssen aber beim Grenzübertritt einen Corona-Test auf vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Österreich hat eine Reisewarnung für die Russische Föderation ausgesprochen.

Schweden: Freie Einreise. Ab 28. September 2020 gilt für Schweden nur noch die Sicherheitsstufe 4. Die Einreise aus Schweden in Österreich ist dementsprechend wieder ohne PCR-Tests bzw. Quarantänemaßnahmen möglich.

Schweiz: Seit 14. September besteht für Reisende aus dem Bundesland Wien eine Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz. Diese Regelung gilt für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage länger als 24 Stunden in Wien aufgehalten haben. Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahme gibt es für berufliche und medizinisch bedingte Reisen sowie den Güterverkehr.

Serbien: Einreisende werden an allen Grenzübergängen nach Anzeichen einer Covid-19-Infizierung geprüft. Reist man aber über Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien ein, muss ein höchstens zwei Tage alter, negativer Covid-19-Test beigebracht werden. Zugleich gilt eine Reisewarnung.

Slowakei: Freie Einreise. Die Slowakei geht bei ihren Einreisebestimmungen nicht nach der Staatsbürgerschaft vor, sondern nach dem Aufenthaltsort in den 14 Tagen vor der Einreise. Österreichische Staatsbürger müssen sich daher in den 14 Tagen davor in Österreich oder einem anderen von der Slowakei als sicher eingestuften Land aufgehalten haben. Ansonsten ist eine Heimisolation vorgeschrieben, bis das Ergebnis eines Covid-19-Tests vorliegt, der frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden darf.

Slowenien: Die Einreise aus Österreich ist frei für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich.

Spanien: Seit 21. Juni müssen Österreicher nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne. Allerdings setzte Österreich am 10. August das spanische Festland auf die Liste mit mehr als 30 Risikogebieten. Rückkehrer müssen seither entweder einen negativen PCR-Test vorlegen oder einen solchen in einer verpflichtenden Quarantäne nachholen. Seit 24. August gilt dies auch für die die Balearischen Inseln (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera). Damit sind nur noch die Kanarischen Inseln von einer Reisewarnung ausgenommen.

Tschechische Republik: Ab 28. September gilt für die Region Prag eine Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5). Türkei: Einreisende Personen werden bei Verdacht auf Covid-19 einem kostenlosen PCR-Test unterzogen. Ist das Testergebnis positiv, wird die Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet. Österreich hat eine Reisewarnung herausgegeben.

Ukraine: Österreich fällt in die Kategorie „grüner" Länder. Bei der Einreise ist lediglich ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Behandlung einer Covid-19-Erkrankung umfasst, vorzulegen. Österreich hat aber eine Reisewarnung erlassen.

Ungarn: Seit 1. September werden an sämtlichen Binnengrenzen temporäre Grenzkontrollen durchgeführt. Es gilt ein Einreiseverbot für Österreicher.

Weißrussland (Belarus): Die Einreise für Österreicher ist an sich frei, aber es gilt eine Reisewarnung. Auch sind zahlreiche Flüge ausgesetzt und die Einreise über den Landweg ist eingeschränkt.

Zypern: Seit 24. September ist die Einreise für Personen aus Österreich bis auf weiteres nicht mehr möglich. Zur Einreise berechtigte Personen aus Österreich müssen einen negativen PCR-Test vorweisen und sich danach in eine 14-tägige Selbstisolation begeben. 





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