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ÖRV: Keine Staatshilfe für Austrian ohne Rückerstattung

In einem Schreiben an das Verkehrsministerium regt der ÖRV an, dass seine Forderungen in die laufenden Verhandlungen mit der Lufthansa Group berücksichtigt werden. Dabei geht es vor allem um die Rückerstattung von stornierten Flügen.

In der Schweiz und in Deutschland würden einige branchenspezifische Themen bereits bei den Verhandlungen um eine Staatshilfe zur Rettung der Airlines der Lufthansa Group berücksichtigt. Ein ähnliches Vorgehen will der ÖRV-Flugausschuss auch für Österreich erzielen.

In einem Schreiben an Verkehrsministerin Gewessler und Staatssekretär Brunner nennen Flugausschuss-Leiter Thomas Kreillechner und ÖRV-Generalsekretär Walter Säckl die Forderungen, die bei einer staatlichen Hilfsleistung an die Airlines berücksichtigt werden müssten.

Es geht um rund 800 Millionen Euro

Kernpunkt ist, dass die Fluglinien die Rückerstattung der Tickets von stornierten Flügen verweigern. In Österreich liege der geschätzte Wert dieser Tickets bei rund 800 Millionen Euro. Solange die Rückerstattung der Tickets nicht gesichert sei, dürfe es keine staatliche Unterstützung geben. Die Kunden seien massiv verärgert - und für die Reisebüros sei die verweigerte Rückzahlung existenzbedrohend, da die Liquidität weiter eingeschränkt werde.

Ein weiteres Ärgernis ist für den ÖRV-Flugausschuss, dass die Lufthansa Group den Reisebüros im DACH-Raum keinen Full Content zur Verfügung stellt. Viele (günstige) Tarife werden ausschließlich über das Lufthansa-Vertriebssystem dargestellt, das nach wie vor nicht reibungslos funktioniere, heißt es in dem Schreiben.

„Lufthansa Group verhindert Neustart“

In die Verhandlungen über eine staatliche Unterstützung müssten beide Aspekte einbezogen werden - zumal rund 60% der hochwertigen Tickets über Reisebüros verkauft würden. Die Vorgangsweise der Lufthansa Group sei somit „kontraproduktiv und verhindere einen Neustart“.

Man bitte daher dringendst, „die Lufthansa Group aufzufordern, sich rechtskonform zu verhalten“ und jede Form von staatlicher Unterstützung nicht zu gewähren, „solange die sofortige Rückzahlung der stornierten Tickets nicht sichergestellt ist“, schreiben Kreillechner und Säckl. (red)