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EuGH-Urteil: Doppelte Entschädigung bei doppelter Verspätung

Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme erfahren. Zu diesem Entschluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Die Richter urteilten über einen Fall, in dem Passagiere von Helsinki nach Singapur wegen Problemen an verschiedenen Flugzeugen letztlich mehr als 48 Stunden unterwegs waren - gut viermal länger als normal, denn für die ursprünglich gebuchte Direktverbindung gab Finnair eine Flugdauer von 11 Stunden und 35 Minuten an.

Die Reisenden wollten am 11. Oktober 2013 direkt von Helsinki nach Singapur fliegen, doch eine technische Störung am Flugzeug verhinderte den Abflug. Sie akzeptierten daraufhin einen Flug via Chongqing am nächsten Tag, mit dem sie am 13. Oktober um 17.25 Uhr am Ziel sein sollten. Weil die Servolenkung des Steuerruders am Flugzeug ausfiel, verzögerte sich aber auch dieser Flug - und die Reisenden kamen schließlich erst am 14. Oktober um 00.15 Uhr in Singapur an.

Finnair zahlte den Fluggästen 600 Euro pro Person für den ausgefallenen ersten Flug, verweigerte aber eine Entschädigung für die Verspätung auf der Alternativstrecke und berief sich auf "außergewöhnliche Umstände". Das wies der EuGH zurück. Die Richter urteilten, dass die Reisenden bei doppelter Verspätung aus technischen Gründen auch doppelt entschädigt werden müssen. (apa/red) 





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