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Gelungene Premiere für die abta Travel Lounge in Salzburg

Erstmals lud die abta zu einer Business Travel Lounge nach Salzburg. Zahlreiche Mitglieder aus der Salzburger Region und Travel Manager von weiteren interessierten Firmen ließen es sich nicht nehmen, bei dieser Premiere am Airport W.A. Mozart mit dabei zu sein.

Die Veranstaltung mit dem Thema „Ausbau der Flughafen Services und Fürsorgepflicht bei Dienstreisen“ lockte mehr 50 Teilnehmer an. Organisiert wurde sie von Janine Kranz (Marketing & Sales Salzburg Airport), die Moderation übernahm Wilfried Kropp als beratendes Mitglied des abta-Vorstands.

abta-Vizepräsident Markus Grasel stellte den österreichischen Geschäftsreiseverband vor, gab einen Überblick über das Veranstaltungsprogramm 2019 und legte den anwesenden potenziellen Interessenten die Vorteile einer abta-Mitgliedschaft dar. Abgerundet wurde die erste abta Business Travel Lounge in Salzburg mit einem geselligen Rahmenprogramm.

Bettina Ganghofer, CEO des Salzburg Airport, sprach über die aktuellen Herausforderungen und über ihre Pläne zum Ausbau der Dienstleistungsangebote: „Der größte Bundesländer-Flughafen Österreichs hat mit Salzburg Stadt und Land und den angrenzenden bayrischen Regionen ein Einzugsgebiet von 4,5 Millionen Menschen und ist eine sogenannte „Euregio“ mit hoher Kaufkraft. Daher müssen wir gute Verbindungen zur richtigen Zeit sowohl im Business als auch im Leisure Bereich anbieten“, so Ganghofer.

Flughafen bleibt fünf Wochen gesperrt

Größtes Projekt dieses Jahr werde die Sperre des Flughafens für fünf Wochen - von 24. April bis 28. Mai 2019 - sein, wobei die alte, seit 1960 bestehende Betonpiste grundsaniert werde. „Wir haben uns für die Komplettsperre entschieden - speziell um die betroffene Bevölkerung vor lärmintensiven Bautätigkeiten in der Nacht zu schützen“, betonte Ganghofer.

Im Non-Aviation-Bereich wolle man eine Infrastruktur schaffen, damit der Gast länger am Flughafen verweilt, sich hier wohlfühlt, mehr Geld ausgeben kann und somit zusätzliche Umsätze lukriert werden können. Neben mehr Geschäften denke man zum Beispiel an die Einrichtung medizinischer Zentren mit diskreten Behandlungen von VIPs oder auch den Ausbau als Location für Events und Tagungen, was natürlich große Investitionen erfordere. Die Investitionen für 2019 belaufen sich jedenfalls auf mehr als 30 Millionen Euro - inklusive Pistensanierung.

Für die Zukunft allgemein am Plan stehe auch mehr Digitalisierung und Mobilität für alle Generationen sowie die Aufrechterhaltung eines ständigen Dialogs zwischen Österreich und Bayern bezüglich des Lärmschutzproblems. Ganghofer: „Die Stimmung ist derzeit sehr positiv und konstruktiv. Wir bemühen uns, eine gute Lösung für alle zu finden.“

Fürsorgepflicht als Herausforderung

Einen spannenden Vortrag zum Thema „Fürsorgepflicht der Unternehmen für ihre reisenden Mitarbeiter“ hielt Mag. Bettina Wucherer, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft für Privatangestellte in der Region Wien und Rechtsexpertin in Konfliktfragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

„Bisher gibt es auf dem Gebiet Fürsorgepflicht noch sehr wenig Fälle zu bearbeiten - normalerweise drehen sich unsere Beratungen um Konflikte wegen Arbeitszeit, Überstunden, etc. Dabei ist die Haftung der Arbeitgeber in Fällen der Fürsorgepflicht sehr umfassend,“ stellte Wucherer gleich zu Beginn fest. Geregelt ist sie bis heute im alten §1014 ABGB. Demnach umfasst die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Reisen die medizinische Versorgung, den Schutz des Eigentums sowie eine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Verhaltens des Arbeitnehmers während einer Dienstreise.

Bei der medizinischen Versorgung haben die Arbeitnehmer auf einer Dienstreise einen Anspruch auf Behandlung nach westlichem Standard. Inkludiert ist hier sogar ein eventuelles Besuchsrecht für Angehörige im Ausland. Wenn westlicher Standard nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf Krankentransport nach Österreich. „Selbst wenn jemand eine private Versicherung hat, führt das nicht zur Entlastung des Arbeitgebers“, erklärte Wucherer die Sachlage.

Arbeitgeber haftet für Handy & Co

Der Arbeitgeber haftet auch für eingebrachte Arbeitsmittel im Eigentum des Arbeitnehmers - zum Beispiel Handy, Kamera und Reisegepäck. Wucherer zitierte hier ein Beispiel aus der jüngsten Judikatur: Bei einem Unfall mit dem Privat-PKW eines Arbeitnehmers, an dem dieser keinerlei Schuld trägt, wird der Arbeitgeber das Auto ersetzen müssen. Die Kilometergeld-Zahlung reiche hier nicht.

Die Fürsorgepflicht umfasst auch eine Aufklärungspflicht, die sehr streng genommen wird. „Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer mehrmals aufmerksam zu machen“, so die Expertin, die drei Anlassfälle nannte: Wenn spezielle Risiken im jeweiligen Land bestehen, hat der Arbeitgeber die Pflicht, auf die Gefahrengebiete aufmerksam zu machen und Aufklärung bezüglich des ortsüblichen Verhaltens zu geben. Dies gelte auch bei der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen – hier gilt der österreichische Standard (zum Beispiel bei der Helmpflicht) - und bei der Aufklärung bezüglich Gerichtsbarkeit oder Gerichtszuständigkeiten im Ausland.

„Ablehnen kann ein Arbeitnehmer eine Reise nur in drei Fällen: wenn ein erhöhtes Risiko für Leib und Leben besteht (zum Beispiel in einem Land mit Bürgerkrieg), wenn eine bekannte Gesundheitsgefährdung vorliegt (zum Beispiel Bluthochdruck, allerdings nur gegen Vorlage eines Attests) und bei Flügen mit unsicheren Airlines“, schloss Wucherer ihren Vortrag ab. (Dr. Elisabeth Zöckl)





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