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Sicherheit auf Geschäftsreisen im Zeitalter der Sharing Economy

Als Reaktion auf die weltweit wachsende Nutzung von Sharing-Economy-Anbietern für Transport und Unterbringung hat International SOS eine neue Studie vorgelegt, in der die Vorteile, Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Dienstleistungen auf Geschäftsreisen untersucht werden.

Die Studie mit dem Titel „Share Economy for Business Travel“ umfasst Interviews mit Reise-, Rechts- und Sicherheitsexperten über die Auswirkungen der Akzeptanz von Share-Economy-Angeboten wie Uber oder Airbnb in den firmeneigenen Reiserichtlinien. Beide Dienstleister verfügen über spezielle Angebote für Geschäftsreisende.

Das erstaunliche Ergebnis: Obwohl 40 Prozent der Befragten angaben, Dienstleister wie Uber und Airbnb während ihrer Geschäftsreisen im Ausland zu nutzen, gibt es bei 75 Prozent der Unternehmen keine klaren Richtlinien oder Vorschriften für die Nutzung solcher Dienstleister für Geschäftsreisezwecke.

Neue Risiken und Herausforderungen

Außerdem wusste mehr als die Hälfte nicht, ob ihr Unternehmen die Rechtmäßigkeit von Sharing-Economy-Dienstleistern in den jeweiligen Ländern bedacht hat – und diese Tatsache könnte noch an Bedeutung gewinnen, denn beinahe die Hälfte der Befragten geht davon aus, dass die Inanspruchnahme von Sharing-Economy-Angeboten zunimmt.

„Obwohl diese Art von Dienstleistungen viele Vorteile bietet, müssen die Unternehmen wissen, dass sie gleichzeitig auch neue Risiken und Herausforderungen mit sich bringen, die es zu managen und zu mindern gilt“, sagt Tim Daniel, Executive Vice President von International SOS: „Ziel der Studie ist es, Organisationen bei der Ausgestaltung einer geeigneten, klaren und durchdachten Reiserichtlinie zu unterstützen.“

Lokales Recht im Ausland kennen

Die rechtlichen Betrachtungen der Studie für die Nutzung der Sharing-Economy im Ausland liefert Herbert Smith Freehills. Die führende internationale Anwaltskanzlei überprüft auch, ob die Dienstleistung an sich in den einzelnen Ländern und Rechtssystemen legal ist. „Lokale Rechtssysteme werden Schwierigkeiten haben, mit den Entwicklungen sozialer und wirtschaftlicher Dienstleistungen Schritt zu halten“, lautet dabei das Resümee von Steve Bell, Partner von Herbert Smith Freehills.

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollten das lokale Recht im Zielland ebenso verstehen wie das verhältnismäßige Risikoprofil der Sharing-Economy-Dienste im Vergleich zu klassischen Anbietern und sich insbesondere von ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmern lenken lassen“, so Bell: „Für all das ist ein ausgefeilter Risikomanagementansatz notwendig.“

Viele Faktoren sind zu berücksichtigen

„Die Nutzung von Sharing-Economy-Anbietern mag in manchen Ländern geeignet sein, in anderen wiederum nicht“, betont Rob Walker von International SOS und Control Risks: „Bei der Einschätzung der Eignung solcher Dienstleister müssen viele Faktoren berücksichtigt werden: Eine Einheitsrichtlinie ist ungeeignet, um seiner Fürsorgepflicht gegenüber mobilen Mitarbeitern gerecht zu werden.“

Mobile Mitarbeiter sollten bei ihrer Entscheidung für oder gegen die Nutzung eines Share-Economy-Anbieters die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen:

  • Sicherheitsstandards: Entsprechen die Sicherheitsstandards den jeweiligen Risiken im Zielland?
  • Notfallschutz: Verfügt das Objekt über alternative Strom- oder Telekommunikationssysteme?
  • Unterstützung: Gibt es Zugang zu mehrsprachigen Service-Mitarbeitern oder medizinischen Assistenzdienstleistern?
  • Geprüfte Anbieter: Gibt es formelle Überprüfungen des Fahrers und/oder Gastgebers?
  • Reputation: Ist der Anbieter in der Region angesehen?

Weitere Betrachtungen sowie Reisesicherheitschecklisten und Empfehlungen für Richtlinien sind in der Studie enthalten. Zum kostenlosen Download geht es hier. (red)





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