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Kanada: Keine Einreise ohne eine elektronische Erlaubnis

Die Übergangsregelung ist zu Ende: Wer nach Kanada einreisen will und dafür kein Visum benötigt, muss ab sofort zwingend eine Electronic Travel Authorization (ETA) beantragen. Das gilt unter anderem für Staatsbürger aus fast allen EU-Staaten (außer Bulgarien und Rumänien) sowie aus Norwegen und der Schweiz.

Als Vorbild für die neue Regelung diente die ESTA-Registrierung in den USA: Auch für Kanada muss die die „Electronic Travel Authorization“ künftig vor der Einreise online über ein spezielles Portal der kanadischen Regierung unter www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp beantragt werden. Allerdings sind nur Besucher betroffen, die per Flug nach Kanada kommen. Bei Einreisen auf dem Landweg oder über einen Hafen ist auch weiterhin keine Registrierung notwendig. Zudem kostet die „Electronic Travel Authorization“ lediglich 7 Kanadische Dollar (ca. 5 Euro) und ist damit halb so teuer wie die Prozedur für die USA. Bezahlt wird per Kreditkarte.

Im Online-Antrag wird unter anderem die Angabe von Name, Geburtsdatum und -ort, der Passdaten, der Adresse, einer E-Mail-Adresse und der finanziellen Mittel, die für die Reise nach Kanada zur Verfügung stehen, verlangt. Das Formular selbst steht nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung, es wird aber eine deutsche Ausfüllhilfe angeboten.

Registrierung gilt fünf Jahre lang 

Die Registrierung gilt dann fünf Jahre lang – auch für die mehrmalige Ein- und Ausreise – und Aufenthalte, die maximal sechs Monate dauern. Zwar erhalten die Antragsteller in der Regel innerhalb weniger Minuten eine elektronische Mitteilung, ob die Einreisegenehmigung erteilt oder nicht erteilt wurde. Die endgültige Berechtigung zur Einreise wird aber erst vom Grenzbeamten vor Ort erteilt. Den ETA-Ausdruck müssen die Reisenden nicht bei sich haben. Allerdings müssen sie mit dem Pass einreisen, mit dem sie die Genehmigung beantragt haben.

Eigentlich wurden die neuen Einreisebestimmungen bereits mit 15. März 2016 wirksam, seither galt allerdings noch eine Übergangsregelung, nach der die Behörden der Einreise auch ohne ETA zustimmen konnten. Eine Registrierung auf freiwilliger Basis war aber auch bisher schon möglich. Insgesamt wird die neue Regelung jährlich rund drei Millionen Reisende betreffen. (red)





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