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ARBÖ: grenzüberschreitender Eintreibung von Verkehrsstrafen

Ab kommendem Samstag, 1. März, müssen die Österreicher damit rechnen, dass die in einem EU-Staat begangenen Verkehrsstrafen von den österreichischen Behörden daheim kassiert werden, informiert der ARBÖ.

Ab diesem Tag tritt in Österreich der schon seit einem Jahr geltende EU-Rahmenbeschluss in nationales Recht in Kraft. Betroffen davon sind alle Österreicher, die in einem EU-Staat eine Verkehrsstrafe ab 70 EUR verhängt bekommen. "Wenn die betroffenen Österreicher eine über sie rechtskräftig verhängte Strafen nicht bezahlen, wird in der Praxis der Lohn entsprechend gepfändet", informiert Dr. Herbert Grundtner, geschäftsführender Vizepräsident des ARBÖ. "Wichtig dabei ist zu wissen, dass das mit Deutschland geltende Amts- und Rechtshilfeabkommen weiterhin gilt. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland schon Verkehrstrafen ab 25 EUR daheim eingetrieben werden können", so Grundtner.
Bisher war es so, dass die aus EU-Staaten kommenden Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrsdelikten von den heimischen Behörden nicht eingetrieben werden durften. In der Praxis ging es dabei bisher meist um Temposünden, begangen in Deutschland, Italien oder in der Schweiz. Manche Staaten, wie etwa Italien, schickten bisher den Österreichern private Inkassobüros auf den Hals, wenn Parkstrafen oder Mauten nicht oder nicht ausreichend bezahlt worden waren. Bisher gab es aber dafür keine rechtliche Grundlage, diese offenen Rechnungen im Falle des Falles auch in Österreich eintreiben zu dürfen. (red)